Friseurausbildung 3 jahre?

1 Antwort

In den 3 Jahren dürftest du in der Berufsschule auch über Dinge wie Ausbildungsordnung und Bestehen einer Ausbildung gehört haben.

"(2) Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
2. im Ergebnis von Teil 2 der Gesellenprüfung mit mindestens „ausreichend“,
3. im Prüfungsbereich Friseur- und Kosmetikdienstleistungen mit mindestens „ausreichend“,
4. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet worden sind."

(Quelle: https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/regulation/123456.pdf)

Wenn du die schriftliche Prüfung nicht bestanden hast, hast du deine Ausbildung nicht bestanden. Du musst beide bestehen.

Der Betrieb muss dich, auf Antrag, bis zur Wiederholungsprüfung weiterführen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – tägliche Arbeit im Beruf