Schriftliche Äußerung als Beschuldigter - Versuch Nein - was tun?
Hallo zusammen,
ich habe vor ungefähr einem halben Jahr einen Artikel (einen Bildschirm) bei Kleinanzeigen verkauft und an den Kunden versendet. Leider habe ich keine Sendungsnummer mehr oder Ähnliches, da das ganze im Oktober 2023 verlief.
Nun habe ich heute, nach ungefähr 7 Monaten einen Brief von der Polizei erhalten bezüglich einer Schriftlichen Äußerung als Beschuldigter, da ich Warenbetrug begangen haben soll. (Versuch: Nein).
Mir wird vorgeworfen bei Kleinanzeigen einen Bildschirm einen Monitor angeboten zu haben. Der Käufer überwies den Geldbetrag in Höhe von 100€ auf mein damaliges Konto, das ich heute nicht mehr führe. „Erhielt jedoch den Monitor nicht.“
Nun bin ich völlig aufgebracht und verzweifelt, da ich den Artikel damals verschickt hatte, aber keinerlei Beweise habe, dass er damals verschickt wurde und ich nun nicht weiß, ob und wie ich mich dies bezüglich äußern soll. Leider habe ich auch keine Kontaktdaten zu dem damaligen Käufer oder Ähnliches um das ganze Privat zu klären.
Wie soll ich nun vorgehen? Ich habe zwei Wochen Zeit für eine Äußerung. Soll ich mich äußern? Und wenn ja, wie? Über jede Hilfe wäre ich sehr dankbar und würde mich über eigene Erfahrungen freuen!
Liebe Grüße!
2 Antworten
In deinen Kontoauszügen von dem alten Konto, findest du den Namen des Käufers.
log dich bei Kleinanzeigen ein, du hast dem Käufer im Chat doch bestimmt die Sendungsnummer mitgeteilt.
was bedeutet „versuch: nein“? Was wurde von wem versucht, oder nicht versucht?
Nimm keinen Kontakt mit dem Käufer auf. Das könnte dir als Einschüchterungsversuch ausgelegt werden. Lass das deinen Anwalt machen.
„Versuch nein“ ist immer noch unklar:
- hast du den Warenbetrug nicht versucht sondern gemacht?
- wird dir nur der versuch eines Warenbetruges angelastet?
- versucht man dir den Warenbetrug anzulasten?
- versucht man dir den Warenbetrug NICHT anzulasten?
Alles klar.
Also man versucht mir den Warenbetrug anzulasten.
Die Ware wurde damals verschickt und ich bin davon ausgegangen, dass alles reibelos verlaufen ist. Ich habe tatsächlich auch Angst, dass vielleicht das Paket sogar bei DHL weggekommen ist. - Ist mir tatsächlich damals schon einmal passiert.
Nimm dir einen Anwalt. Vielleicht kann der irgendwie noch per Akteneinsicht Beweise rausholen oder so. Generell ist es keine gute Idee, sich bei solchen Beschuldigungen im Alleingang zu vertreten. P.S.: Ebay hat Kleinanzeigen schon lange nichts mehr mit Kleinanzeigen zu tun...
Das könnte ich tatsächlich probieren nachzuschauen.
Leider habe ich die Daten meines Kleinanzeigens Account nicht mehr, sonst hätte ich probiert dort Kontakt aufzunehmen.
Und bezüglich „Versuch Nein“ steht neben der Anschuldigung: „Warenbetrug“ Versuch:Nein