Schreckschuss Waffe im eignenen Geschäft?
Guten Tag,
Wenn eine Person ein Juwelier besitzt und sich aus Gründen der Sicherheit eine Schreckschuss anlegen will darf er das ohne Waffenschein ? Er wird die Waffe nicht öffentlich führen sondern nur im Laden haben.
4 Antworten
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Soweit ich weiß dürfen juweliere auch ein antrag auf eine scharfe waffe stellen da sie als gefährdet gelten.
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Erwerb und Besitz von SSW ist frei ab 18, das führen auf eigenem privatem Grund / in eigenen privaten Räumlichkeiten oder wo der jehweilige Inhaber des Hausrechtes das erlaubt bedarf auch keiner weiteren Erlaubnis.
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Darf er. Der kleine Waffenschein wird ja zum Führen in der Öffentlichkeit benötigt. Im eigenen laden kann er die SSW problemlos aufbewahren.
Sinnhaftigkeit sei dahingestellt.
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Alles was einen Schein benötigt, benötigt einen Schein.
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das ist richtig, wollte mich gerade sonnen...hatte aber keinen Sonnenschein