Braucht man für Schreckschusswaffe ein Waffenschein?

6 Antworten

Ja, den sogenannten "kleinen" Waffenschein. Er ist spätestens dann erforderlich, wenn die Waffe außerhalb des Privatgeländes (Wohnung, Garten) geführt wird.

Und die Waffe muß mit dem PTB Zeichen zugelassen sein.


ES1956  01.01.2022, 00:13

Nö.

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Leestiger  31.12.2021, 23:56

Nur zum führen und das mit der PTB ist auch schon seit 2 Jahren nicht mehr aktuell - Blick ins WaffG hilft!

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Zum Besitzen: Nein.

Zum Führen außerhalb deines eigenen Grundstücks: Ja, einen s.g. Kleinen Waffenschein.

Die Erlaubnis gilt nur für Schreckschusswaffen mit PTB-Zeichen. Schreckschusswaffen ohne PTB-Zeichen sind scharfe Waffen im Sinne des Waffengesetzes, für die eine WBK und zum Führen ein großer Waffenschein nötig wäre.

Nachtrag:

Den Schreckschusswaffen mit PTB-Zeichen sind solche gleichgestellt, welche "den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen, die dieser der Europäischen Kommission [...] mitgeteilt hat" (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 Buchstabe b WaffG).

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Leestiger  31.12.2021, 23:57

Fast richtig das mit "PTB" mal neu einlesen, da steht jetzt was neues im WaffG!

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Answer1234567  01.01.2022, 00:04
@Leestiger

Ist "das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen" jetzt ein anderes?

Oder beziehst du dich auf die "Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates"?

Oder auf etwas ganz anderes?

Ich habe gerade mal nachgeschaut und in meinem KWS steht nach wie vor etwas von einem PTB-Zeichen. Ich bin daher gerade etwas verwirrt...?

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Answer1234567  01.01.2022, 00:17
@Answer1234567

Also Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 WaffG wurde zuletzt durch Artikel 1 d. 3. WaffRÄndG vom 17. Februar 2020 (BGBl. I S. 166) geändert. Dabei wurde in der Tat der Buchstabe b) eingefügt.

Ich ändere daher meine obigen Aussage insofern ab, dass der KWS auch für Schreckschusswaffen gilt, die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen, sofern diese Rechtsvorschriften der EU-Kommission vorgelegt wurden.

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Leestiger  01.01.2022, 00:53
@Answer1234567

Jep - meine Waffenbehörde schickt mir in den nächsten Tagen hoffentlich endlich den rechtsmittelfahigen Bescheid, warum sie sich weigern, das auf der Rückseite meinen kleinen Waffenscheins zu ergänzen! - Dann kann ich das mittels Rechtsanwalt endlich angeben.

Mit dem BKA bin ich schon soweit durch dass du auf deren Seiten nichts mehr von "nur mit PTB" findest, die haben da schon abgeändert als ich nachgefragt und gerügt hatte, warum da immer noch der seit Jahren überholte Scheiß steht.

Frag doch auch per Email deine Waffenbehörde an, dass sie das ergänzen sollen - je mehr da Druck machen, desto eher geht was voran!

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Answer1234567  01.01.2022, 00:57
@Leestiger

Hat für mich aktuelle keine persönliche Relevanz und daher keine hohe Priorität. Die meisten Schreckschusswaffen haben m. W. eh ein PTB-Zeichen.

Aber gut zu wissen, ich behalte das mal im Hinterkopf und gehe das Thema bei Gelegenheit mal an.

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Answer1234567  01.01.2022, 01:05
@Leestiger

Ich kaufe grundsätzlich überwiegend bei deutschen Händlern. Der von dir verlinkte Shop macht auf mich keinen allzu serösen Eindruck.

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Leestiger  01.01.2022, 01:10
@Answer1234567

Natürlich - in anderen EU Ländern sind nur Shops die jahrelang gegen Gesetze verstossen können und die EU und die Behörden machen nichts.

Falls du dich doch mal einliest, die verkaufen genau so türkische Schreckschussplrmoe nur halt mit slovakischen Beschusszeichen.

Egal - der kleine Waffenschein müsste ergänzt werden, EU- Recht geht vor!

Schau mal, was der hier in Deutschland mit PTB kostet

https://www.afg-defense.eu/gas-revolver-atak-zoraki-r2-2-chrome-cal.-9-mm/

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Answer1234567  01.01.2022, 01:19
@Leestiger
Natürlich - in anderen EU Ländern sind nur Shops die jahrelang gegen Gesetze verstossen können und die EU und die Behörden machen nichts.

Das habe ich nie behauptet. Aber ein Shop, die keine klaren Angaben macht, wer der Betreiber ist, fliegt bei mir gleich wieder aus der Liste. Ist einfach so.

Und ja, wenn ich einen konkreten Bedarf habe, kaufe ich auch im Ausland. Allerdings ist das objektiv ein zusätzliches Risiko, die für mich obligatorische Sicherheitsüberprüfung (inbs. bei Vorkassegeschäften) ist deutlich aufwendiger und ich habe im Zweifelsfall keinen (verklagbaren) Ansprechpartner im Inland bei Reklamationen oder anderweitigen Problemen.

Daher: Ohne konkrete Notwenigkeit tue ich mir das nicht an.

Egal - der kleine Waffenschein müsste ergänzt werden, EU- Recht geht vor!

Da bin ich bei dir: Amtliche Dokumente und Erlaubnisnachweise müssen die korrekte aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Wie gesagt: Ich habe mir das bereits auf die ToDo-Liste geschrieben. Aber da stehen aktuell noch ein paar Dinge drauf, die eine deutlich höhere Priorität haben.

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Leestiger  01.01.2022, 01:25
@Answer1234567

Dafür Danke, dass du das mit der Eintragung auch angehen willst!

Nicht wundern wenn sich der Sachbearbeiter windet...

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Nein, sind ab 18 frei verkäuflich.

Zum Mitführen braucht man aber einen kleinen Waffenschein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, ein Waffenschein ist zum führen von echten scharfen Schusswaffen.

Evtl. meinst du einen "kleinen Waffenschein" für Schreckschusswaffen.

Den benötigst du nur zum damit "herumlaufen (führen), für den Besitz,Kauf brauchst du keinen!

Woher ich das weiß:Hobby

ein kleiner Waffenschein ist nötig, wenn PTB Zeichen drauf ist.

siehe hier für mehr: https://www.juraforum.de/lexikon/schreckschusswaffen


Leestiger  31.12.2021, 23:58

Unsinn! PTB ist nicht immer nòtig..

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ES1956  31.12.2021, 23:30

Ach, bearbeitet und immer noch Quatsch.

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ES1956  31.12.2021, 23:25

Quatsch.

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