Durch defektes Schloss im Zimmer eingesperrt, Vermieter nicht erreichbar?
Hallo zusammen,
in einem der Räume unserer Mietwohnung ist vor kurzem das (uralte) Türschloss kaputt gegangen, als ich mich gerade im besagten Raum befand. Das runterdrücken der Klinke hatte keinen Effekt mehr, also kam ich aus dem Zimmer nicht raus.
Trotz mehrmaliger Versuche, war unser Vermieter zu diesem Zeitpunkt nicht erreichbar. Nach einigen Versuchen am Schloss herumzuschrauben (brachte keinen Erfolg) mussten wir die Tür gewaltsam aufhebeln, da ich irgendwann auch mal mein Geschäft erledigen musste. Dies haben wir so vorsichtig wie eben möglich versucht, dabei ist die Tür auf Höhe des Schlosses gesprungen.
Nun, ca. 3-4 Wochen später, ziehen wir aus der Wohnung aus. Die Tür haben wir geleimt, das Schloss jedoch noch nicht ausgewechselt. Dass die Tür geleimt wurde, kann man jedoch leicht sehen. Am Donnerstag erfolgt die Wohnungsübergabe.
Unsere Fragen:
Sollte der Vermieter die geleimte Tür nicht akzeptieren, müssen wir mit den Kosten einer neuen Tür rechnen?
Müssen wir den Austausch des Schlosses selbst vornehmen? Immerhin konnten wir für den Defekt nichts. Die Tür wurde nicht geknallt oder durch den Wind zugestoßen. Sie wurde ganz normal geschlossen.
Vielen Dank vorab!
5 Antworten
Bei sowas immer immer sofort melden!
auch wenn ihr die Tür “kaputt“ gemacht habt/ machen musstet.
sofort melden, dann läuft der Reparaturauftrag über Vermieter und der kann das dann verrechnen.
Ich glaube jetzt habt ihr wenig Chance. Ich vermute, weiß es aber nicht 100%, dass ihr die Tür ersetzen müsst, bzw. Für die Reparatur aufkommen müsst.
immer sofort melden!
Der Vermieter hat uns sogar darauf hingewiesen, dass man es mit Leimen versuchen könnte. Nun steht jedoch der Auszug fest, weshalb wir damit rechnen, dass ihm dies nun doch nicht mehr reicht.
habt ihr es schriftlich oder mündlich ausgemacht?
wenn mündlich, und er ein Arsch, könnte es sein dass er euch zahlen lasst.
hab meine Mietwohnungstür auch mal kaputt gemacht.
Schaden gemeldet, Schreinerfirma über Vermietet aufgefordert, Hausratsversicherung hat den Schaden übernommen.
Mündlich, in Anwesenheit von mir und meiner Lebensgefährtin und somit beider im Mietvertrag eingetragenen Personen.
Papa ist Handwerker. Und Handwerker wollen alles selber machen. Der Schaden kann ja nach wie vor von der Hausratsversicherung gedeckt werden, oder?
Da dein Vater ohne Rechnung gearbeitet hat, nicht. Der Auftrag der dann kommt ja. Also wenn ihr eine Hausratsversicherung habt dann kann der Schaden auch nach Auszug noch abgerechnet werden.
Am besten nicht bis zur Übergabe warten, sondern den Sachverhalt mit dem Vermieter klären.
Habt ihr denn dem Vermieter Bescheid gegeben? Der wäre für die Reparatur zuständig gewesen.
Noch vor dem öffnen der Tür haben wir versucht den Vermieter zu erreichen. Als nach einer Stunde noch kein Rückruf erfolgte, wurde die Tür geöffnet. Die Besichtigung des Schadens vom Vermieter erfolgte 1-2 Tage später. Informiert wurde er also direkt.
Sind ziemlich viele Lücken zum Verständnis in der Geschichte.
der Vermieter hat wohl den Schaden direkt aufgenommen.
dann haben sie es selbst geleimt.
Sollte der Vermieter die geleimte Tür nicht akzeptieren, müssen wir mit den Kosten einer neuen Tür rechnen?
Mit den Kosten fuer eine neue Tuer sicher nicht. Wertersatz fuer die alte werdet ihr aber wahrscheinlich leisten muessen (wenn die ueberhaupt noch was wert war).
Tja wäre gut gewesen Euch eher zu kümmern. Schaut mal im Mietrecht was ihr findet . Am besten fragt Eure Haftpflichtversicherung nach einem Gutachter dieser sollte sich dies ansehen die Schäden feststellen u. schauen wie stark war die Abnutzung wie alt die Tür ist . Gab es vorher schon Auffälligkeiten u warum habt ihr es dem Vermieter nicht gemeldet .
Austausch des Schlosses könnt ihr nicht da lasst das bloss sein .
Der Schaden wurde dem Vermieter sofort und unverzüglich gemeldet. Es wurde sogar vor dem öffnen der Tür versucht ihn zu erreichen. Als er sich nach einer Stunde nicht gemeldet hat, mussten wir sie halt irgendwann öffnen. Besichtigt hat er den Schaden dann 1-2 Tage später. Uns wurde gesagt, wir können es mit Leimen versuchen. Auffälligkeiten gab es keine, Tür zu, auf einmal Tür kaputt.
Ja dann ist es ihm bekannt gewesen u. er hätte zur Reperatur raten müssen . Mit dem Mietrecht könnt ihr Euch noch absichern - volle Reperaturkosten kann er nicht von euch fordern höchstens 50% oda weniger . Müsst mal Eurer Haftpflicht das schildern .
Ich denke schon, dass ihr den Schaden bezahlen müsst. Minimal hättet ihr den Vermieter bzw. seinen Hauswart kontaktieren müssen, anstatt selber die Tür kaputtzumachen.
Wir haben noch vor dem öffnen der Tür mehrmals versucht den Vermieter zu erreichen. Einen Hauswart gibt es nicht. Die Tür wurde dann erst nach ca. einer Stunde geöffnet, als immer noch kein Rückruf kam. Die Meldung hat der Vermieter jedoch sofort erhalten (inkl. der Bitte den Schaden zu besichtigen). Die Sichtung des Schadens seitens des Vermieters erfolgte ca. 1-2 Tage später, da er hier erst Zeit hatte.