Schlechtes Bauchgefühl?

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Wenn du ohne Mietvertrag dort wohnst, dich aber an der Miete beteiligst, hast du sehr wahrscheinlich einen mündlichen Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Schnell vor die Tür setzen ist dann nicht.

Und gehalten hat da gar nichts, weil ihr nicht zusammen seid. Ihr habt eine f+. Mehr nicht. Nur weil du mehr willst, heißt das nicht, dass er das auch will. Eine f+ ist NIE ein Konstrukt für die Ewigkeit, das ist immer etwas temporäres. Die frage ist eher, ob es jetzt oder irgendwann anders endet.

Und um was genau willst du da noch kämpfen? Du kämpfst seit über drei Jahren. Und es hat nichts gebracht. Weil er einfach keine Beziehung mit dir will. Es wird in der Tat Zeit, das zu akzeptieren.

Wenn du im Dezember arbeitslos wirst, müsstest du bereits beim Arbeitsamt gemeldet sein. Da meldet man sich drei Monate vor auslaufen des Vertrages. Hast du das gemacht? Dann greifen die üblichen Mechanismen für arbeitslose. Du bekommst gegebenenfalls alg1 und später Bürgergeld. Wenn dein alg1 relativ niedrig ist, finde heraus, ob du einen wohnberechtigungsschein beantragen kannst. Dein alg1 ausrechnen lassen und gegebenenfalls den Berechtigungsschein beantragen kannst du jetzt schon. Damit hast du Zugang zu sozialwohnungen.

Besser wäre, wenn du zu dem Zeitpunkt einen anderen Job hast. Ich nehme mal an, darum kümmerst du dich schon.

Einfacher für dich wäre, wenn du kontrolliert zu deinen Bedingungen ausziehst. Sprich dir jetzt selbst eine Wohnung suchst. Denn wie gesagt, irgendwann ausziehen wirst du müssen.