Schlägerei unabhängige Zeugen mehrere unterschied?

2 Antworten

Erst mal muss der Straftatbestand restlos geklärt sein. In den meisten Fällen heißt es: in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten.
Man muss Schuld beweisen können und dafür werden die Aussagen genommen, deren Glaubwürdigkeit abgewägt werden und gegen verglichen, damit man zu einem conclusio kommt, also zu einem Schluss, der logisch erklärbar ist.

Das Opfer kann privatrechlich Schmerzensgeldansprüche erheben, die Täter werden nach dem Straftatbestand der Körperverletzung entsprechend verurteilt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Karate Trainer, Trainerscheine, ehem. Leistungssportler

Iwasdp 
Beitragsersteller
 29.08.2023, 15:04

Hey, die Zeugen wurden befragt vor Ort wurde es bestätigt das die zeugen gleich ausgesagt haben wie das geschehen. Da war nämlich ein hinterschlag mit einen metallseil von hinten auf das Kopf der Grund für die schlägerei von 5 Personen auf ein Mann. Der beamte meinte die zeugenaussagen würde reichen um das zu bestätigen. Also heißt es in dem Fall Opfer odernicht

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ShadowTaking  29.08.2023, 15:59
@Iwasdp

Es heißt IMMER in dubio pro reo, aber wenn die Schuld des Angeklagten bewiesen ist, wird entsprechend geurteilt, dies ist Aufgabe eines Gerichts.

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Der kriegt saftig viel Schmerzensgeld und die unterentwickelten Primitivlinge, die ihn verprügelt haben, müssen ordentlich blechen.

Lg ThexSun

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Iwasdp 
Beitragsersteller
 29.08.2023, 15:04

Danke für die Antwort

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