Schenkungen und Pflegefall - Rückforderung gestaffelt?
Hi,
nach § 528 Abs. 1 BGB kann das Sozialamt ja die Schenkung zurück fordern (lassen).
Bis zu 10 Jahre. Gibt es da irgendeine Staffelung? Sagen wir mal es wurde ein Haus im Wert von 1 Mio€ verschenkt. Und der Wert bleibt der Einfachheit halber immer gleich.
Nach 5 Jahren tritt der Pflegefall ein und es ist kein Geld mehr da. Ist dann aus Sozialamt Sicht nur noch ein Schenkwert von 500000 € oder die komplette Summe?
1 Antwort
Hatte ich vor kurzem einen Anwalt gefragt, ob im SGB auch die Abschmelzung pro Jahr von 10% analog Pflichtteilsergänzungsanspruch gilt - seine Auskunft war nein.
Die Rückforderung des Sozialamt würde sich immer auf die komplette Schenkung beziehen.
Wenn die Rückforderung kommt - solltest du ohnehin zum Anwalt.