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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

"Dieser Produkte haben keine ECE-Zulassung, d. h., sie dürfen am Fahrzeug an keiner Außenanwendung im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden. Benutzung auf öffentlichen Straßen führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und Verlust des Versicherungsschutzes. "


rufmaxi 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 02:57

Danke!!

Das ist genau das, was da drin steht. Ein Upgrade von Abblendlicht-Xenon zu Bixenon durch den Tausch der Fernlichteinheit.

Nur halt, dass der Umbau nicht legal ist und die neuen Einheiten nicht einmal eine E-Nummer haben (was in 99% der Fälle bedeutet, dass es billiger Kernschrott ist).


rufmaxi 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 02:56

Danke!!