Scheinvertrag - Miete?

2 Antworten

Um einen Scheinvertrag handelte es sich nur, wenn er nicht echt wäre.

Jobcenter erstatten grundsätzlich die angemessenen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Smiy1228 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 09:31

Angenommen es würde sich tatsächlich um einen Scheinvertrag handeln; Übernimmt das Jobcenter trotzdem die Nebenkosten, aber nicht die Kaltmiete? Oder beides nicht?

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Smiy1228 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 09:50

Noch eine weitere Frage. Muss man zwingend den Mietvertrag beim Jobcenter vorlegen?

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Agamemnon712  20.06.2024, 10:45
@Smiy1228
Angenommen es würde sich tatsächlich um einen Scheinvertrag handeln;

Von mir gibt es keine Beihilfe zu Straftaten.

Muss man zwingend den Mietvertrag beim Jobcenter vorlegen?

Man muß die Kosten der Unterkunft und Heizung nachweisen, was üblicherweise auf diesem Weg geschieht.

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Smiy1228 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 10:56
@Agamemnon712

Um Gottes willen, ich beabsichtige sowas keinesfalls. Es geht ja nicht um mich, sondern um die Mutter (Oma meines Mannes). Ich hatte bereits eine Frage veröffentlicht, wo es um beide Parteien geht. Wir wollen ihr in ihrer Lage behilflich sein, da sie unter anderem kein Deutsch versteht/spricht und aktuell extrem hilflos ist.

Ich versuche nur manche Dinge zu verstehen um ihr zu helfen.

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Da fehlen eine Menge Infos um das zu beurteilen. Der Sohn allein könnte da einen Scheinvertrag führen, weil daraus eine Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter herzuleiten wäre. Aber bildet der Sohn mit Ehefrau und Kindern nicht ene separate Bedarfsgemeinschaft ? Die Ehefrau bezieht wie die Kinder doch auch Bürgergeld?


Agamemnon712  20.06.2024, 08:24
weil daraus eine Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter herzuleiten wäre.

Wäre es in diesem Fall nicht.

Aber bildet der Sohn mit Ehefrau und Kindern nicht ene separate Bedarfsgemeinschaft ?

Sollte er.

Die Ehefrau bezieht wie die Kinder doch auch Bürgergeld?

So sollte es sein.

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Smiy1228 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 09:35

Die Mutter ist quasi im Ausland wohnhaft, aber weiterhin hier (bei ihrem Haus) gemeldet.

Die Familie von ihrem Sohn lebt in einer Bedarfsgemeinschaft mit Frau und Kindern und erhalten alle das Bürgergeld.

Die Mutter hatte nie etwas mit dem Bürgergeld zu tun und erhält auch keine Hilfe vom Jobcenter. Sie lebt allein von ihrer Rente.

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