Wenn es nach einigen Politikern der FDP geht, dann sollte der Solidaritätszuschlag abgeschafft werden. Der Grund: Der „Aufbau Ost“ sei zwischenzeitlich erledigt. Das Bundesverfassungsgericht berät nun über die Zukunft des Solis.
Einführung fast 30 Jahre her
Vor fast 30 Jahren (1995) wurde der Soli eingeführt, damit sowohl die Wiedervereinigung als auch der „Aufbau Ost“ finanziert werden konnte. Anfangs mussten auch alle Steuerpflichtigen sich an den Zahlungen beteiligen – seit 2021 hat sich das dann geändert. Nur Gutverdienende, welche circa 85.000 Euro brutto im Jahr verdienen sowie Unternehmen müssen nunmehr den Solidaritätszuschlag zahlen.
Beim Soli handelt es sich um eine Steuer auf eine Steuer – dieser wird erhoben auf Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer (Kapitalgesellschaften) und Kapitalertragssteuer (Zinsen und Dividenden). Der Satz beträgt 5,5 Prozent und wird auf die entsprechende Steuerschuld berechnet.
FDP argumentiert mit „versteckter Reichensteuer“
Für verfassungswidrig halten die Klagenden der FDP die aktuelle Umsetzung des Solis – ihrer Meinung nach hätte mit dem Auslaufen des Solidarpakts II (2019) auch die Zahlung für alle abgeschafft werden sollen. Als „versteckte Reichensteuer“ beschreiben die Kläger die Tatsache, dass nur Einkommensstarke sowie Unternehmen zur Kasse gebeten werden, wenn es um den Solidaritätszuschlag geht.
Rechtsprofessor Gregor Kirchhof, Finanz- und Steuerrechtsexperte an der Universität in Augsburg, sieht in der Argumentation der FDP einen berechtigten Einwand. Seines Erachtens nach müsse tatsächlich geprüft werden, ob durch die Wiedervereinigung noch immer ein solcher Finanzbedarf besteht und ob nach knapp 30 Jahren noch von einem „vorübergehenden Bedarf“ gesprochen werden kann.
Die Kläger sehen in der Soli-Regelung darüber hinaus auch den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt, was die Richter nun ebenfalls prüfen müssen.
Der Bundesfinanzhof und der Soli
Am Bundesfinanzhof in München hört sich das Ganze allerdings etwas anders an. 2023 hatten die Richter dort entschieden, der Soli sei noch verfassungsgemäß. Stichwort ist dabei allerdings das „noch“ in der Begründung, denn der Finanzhof hat außerdem angedeutet, dass es sich bei der Wiedervereinigung zwar um eine Generationenaufgabe handle, der Gesetzgeber allerdings zu prüfen habe, ob die Abgabe weiterhin gerechtfertigt sei – diese Aussage betont auch Kirchhof, welcher bezweifelt, dass eine derartige Erhebung heute rechtlich noch umsetzbar ist.
Lücke von Milliarden
Egal ob es sich um vorgezogene oder reguläre Neuwahlen im Jahr 2025 handeln wird – sollte der Soli gekippt werden, wird es die neue Regierung vor eine sehr große Herausforderung stellen. Kirchhof sieht das Risiko sogar dann gegeben, wenn der Bund die bisherigen Einnahmen behalten dürfte. Im Jahr 2025 würden dem Bund, sollte der Soli gekippt werden, in etwa 12 Milliarden Euro fehlen. Das würde die sowieso schon „komplizierte“ Haushaltslage nicht gerade vereinfachen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist allerdings erst in ein paar Monaten zu erwarten.
Unsere Fragen an Euch:
- Was denkt Ihr über den Soli? Ist dieser noch zeitgemäß? Weshalb, bzw. weshalb nicht?
- Sollte der Soli abgeschafft werden? Falls ja: Wie könnten die fehlenden Einnahmen gedeckt werden?
- Sollte es direkt eine Reichensteuer stattdessen geben? Was wären die Folgen einer solchen Steuer für Deutschland?
Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team