Scheidung?

4 Antworten

Nicht vergessen: auch bei einer so kurzen Ehe darf die Scheidung erst ein Jahr nach der Trennung der Eheleute eingereicht werden. "Trennung" ist in diesem Fall der Moment, in dem einer dem anderen mitgeteilt hat, dass es "aus ist" mit der Ehe.


Inkognito-Nutzer   28.08.2024, 19:28

Danke! Wie sieht es mit sonstigen Kosten aus? Ich denke da an Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt und was es sonst noch alles gibt... (Herr A verdient 3000€ und Frau B 1500€ monatlich)

0

Hallo Inkognito,

für A kommt es darauf an, welche Ansprüche B stellt.

Ein Versorgungsausgleich findet aufgrund der kurzen Ehedauer nur dann im Rahmen der Scheidung statt, wenn B dies ausdrücklich beantragt. Selbst wenn der Versorgungsausgleich stattfindet, wäre hier aufgrund der kurzen Ehedauer nicht allzu viel auszugleichen.

Wenn B ein geringeres Einkommen hat als A, kann B von A Trennungsunterhalt verlangen. Das ist unabhängig von der Ehedauer. Ist das bereinigte Einkommen bei beiden gleich hoch bzw. stellt B keine Ansprüche, muss A auch nicht zahlen.

Nachehelicher Unterhalt kommt aufgrund der kurzen Ehedauer aller Voraussicht nach gar nicht in Betracht.

Den Zugewinnausgleich kann B von A auch bei einer kurzen Ehedauer verlangen. Das wäre aber für A nur zum Nachteil, wenn A während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hätte als B, also einen höheren Zugewinn erwirtschaftet hätte. Wegen der kurzen Ehedauer wäre wahrscheinlich ohnehin nicht sonderlich viel Vermögenszuwachs auf beiden Seiten vorhanden. Und auch der Zugewinnausgleich wird nur durchgeführt, wenn B dies ausdrücklich einfordert. Ansonsten passiert auch hier nichts.

Wenn B also keine Ansprüche stellt, muss A nur die Kosten für das einvernehmliche Ehescheidungsverfahren zahlen, also Kosten für den eigenen Anwalt und hälftige Gerichtskosten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei der Dauer einer Ehe unter 2 Jahren muss kein Versorgungsausgleich vorgenommen werden. Trennungsunterhalt kann sehr wohl anfallen, besonders, wenn der andere Ehepartner sonst auf Transferleistungen angewiesen wäre.


Inkognito-Nutzer   28.08.2024, 14:51

Beide Ehepartner gehen Vollzeit arbeiten. Also keine Folgekosten?

0

Bei der kurzen Zeitspanne wird kein Ausgleich stattfinden, Stichwort "Kurzehe"