Radfahrer gefallen, war das ein Unfall?
Hallo.
Also gestern bin ich mit dem Auto in einer 30-Zone gefahren und habe bei einer Kreuzung einen Radfahrer übersehen. Der hat sich sehr erschrocken und hat eine Vollbremsung gemacht und ist natürlich über den Lenker gefallen. Er ist aber sofort aufgestanden. Es gab keine Berührung, er ist im Abstand von etwa 5m von mir gefallen. Ich bin darauf hin weiter gefahren, da es ja kein richtiger Unfall war, und er sofort aufgestanden ist.
War das falsch? Es kommt mir im Nachhinein nicht richtig vor....
16 Antworten
Wenn du einen Radfahrer übersiehst, sodass er eine gefährliche Vollbremsung machen muss, ist der Unfall deine Schuld. Ob es eine Berührung gab oder nicht, ist vollkommen wurscht.
Du hast also einen Unfall verursacht und bist anschließend weiter gefahren, ohne dich um den Geschädigten zu kümmern.
Wenn das keine Fahrerflucht ist, weiß ich auch nicht.
Ja klar! Ob er sich verletzt hat, weißt ja schließlich nicht. Bloß dass er aufgestanden ist, heißt ja gar nichts.
Du warst Unfallbeteiligter und hast die Unfallstelle verlassen, ohne die Feststellung deiner Personalien zu ermöglichen, somit ist der Tatbestand der Unfallflucht erfüllt.
Wenn der Radfahrer die Unfallstelle vor dir verlassen hat, kann dir hingegen nicht vorgeworfen werden, die Feststellung nicht ermöglicht zu haben, da dein Gegenüber somit ausdrücklich darauf verzichtet hat.
Du kannst nicht verzichten weil du der Verursacher bist und nicht der Geschädigte. Nur der Geschädigte kann verzichten.
Das war ein Unfall plus Fahrerflucht was ins Gefängnis oder zu einer hohe Geldstrafe führen wird wenn jemand sich den Kennzeichen notiert hat oder es irgendwie gefilmt
War's auch nicht. Aussteigen und nachfragen ist das Mindeste.
Die riskierst du so viel eher... jemand der merkt dass es ein versehen war zeigt selten den Verursacher wegen Körperverletzung an. Wenn der Unfallverursacher aber einfach so weiterfährt dann wird viel häufiger eine Anzeige wegen unerlaubtem entfernen vom Unfallort gestellt.
Eine Anzeige ist übrigens nicht zu verwechseln mit der Verpflichtung auf Zahlung von Schmerzensgeld. Das ist komplett unabhängig und selbst wenn die Polizei gerufen wird, hast du noch keine Anzeige. Da muss extra ein Antrag gestellt werden.
Yep, das war falsch und eine Straftat.
Ist das sehr schlimm?