Scheibentönung?

2 Antworten

Hab ich mal professionell machen lassen mit mit sogar 90-95% Tönung für Heckscheibe und die Seitenscheiben der Rückbank. Hält seit nun schon 6 Jahren ohne Makel (abgesehen von Kerben die ich z. B. durch Gegenstände bei Umzügen mal reingehauen habe, aber da kann die Folie ja nix für).

Nachträgliche Tönung von Frontscheibe, Fahrerseite und Beifahrerseite sind jedoch nicht gestattet aus guten Gründen. Selbst eine 100 transparente Folie nicht. Wäre nur werkseitig möglich, also dass das Glas an sich bereits getönt ist, und auch dann muss die Tönung kleiner 70 % sein. Kann hier im Extremfall neben Bußgeld sogar zu zum Punkt führen. Und im Falle eines Unfalls könnte dir ggf. auch noch eine Mitschuld etc. angelastet werden, also die Versicherung Ärger machen.

Darfst höchsten noch die oberen 10 cm der Windschutzscheibe nachträglich tönen.

Legal ist es nur ab der B-Säule.