Muss man getönte Scheiben eintragen lasssen?

6 Antworten

Wenn auf den Scheiben ein Prüfzeichen samt eingestanzter Nummer vorhanden ist, und du von dem Händler (der dir Folien anbringt) eine Typisierung erhältst, dann reicht das aus.

War bei mir auch so, ich habe gleich einen Typisierungsschein dazuerhalten und das passt polizeilich auch so.

Jepp, wenn es zugelassene Folien mit Prüfzeichen sind, dürfen die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe ohne Eintragung foliert werden (sofern das Fahrzeug zwei Außenspiegel besitzt, wovon ich ausgehe :-)).


Bonko  28.11.2012, 13:26

Genau so ists richtig!

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Änderungen an der Frontscheibe (wegen Sichtfeld) müssen auf jeden Fall eingetragen werden. Heckscheibe bin ich mir nicht ganz sicher, aber eher nein. Seitenfenster meines Wissens nach ebenfalls nicht.


Tastaturfleck 
Beitragsersteller
 28.11.2012, 13:06

Ich meinte natürlich nur Heckscheibe und die Seitenscheiben ab der B-Säule.

Das man die anderen Scheiben nicht tönen darf, ist mir klar.

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Meinst Du Tönungsfolie? Die muss den Vorschriften entsprechend angebracht werden und das Prüfzeichen muss vorhanden und von außen sichtbar sein, dafür gibt es die Betriebserlaubnis, da muss nichts eingetragen werden.


Tastaturfleck 
Beitragsersteller
 28.11.2012, 13:08

Ja, ich meine die Tönungsfolie. Die Scheiben lasse ich natürlich von einer Werkstatt tönen. Eine professionelle Werkstatt trägt die Folien in der Regel so auf, das man den Hersteller und das Prüfzeichen erkennen kann.

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nein, das muss u.U. eingetragen werden.. der TÜV ist dein ansprechpartner