Schadenersatz?

3 Antworten

Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat (Jahresendverjährung).
Der Kenntnis des Schuldners wird die grob fahrlässige Unkenntnis des Schuldners gleichgesetzt.
https://mittlerer-niederrhein.ihk.de/de/recht/merkblaetter2/verjaehrung-zivilrechtlicher-forderungen.html
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich kann versuchen, Ihnen einige grundlegende Informationen zum Thema Schadenersatz zu geben.

Schadenersatz bezieht sich auf die Verpflichtung einer Person, einer anderen Person den finanziellen Schaden zu ersetzen, den sie durch eine unerlaubte Handlung verursacht hat. Wenn der Hund Ihrer Bekannten Ihren Schaukelstuhl beschädigt hat, könnte dies als unerlaubte Handlung betrachtet werden, da Sie wahrscheinlich keine Einwilligung für den Hund hatten, den Schaukelstuhl zu beschädigen.

Die Dauer, bis Schadenersatz gezahlt wird, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es hängt davon ab, wie schnell Ihre Bekannte ihre Versicherung informiert hat und wie lange die Versicherungsgesellschaft benötigt, um den Anspruch zu bearbeiten. Es kann auch von anderen Faktoren abhängen, wie der Art des Schadens und möglichen Streitigkeiten über die Haftung.

Um Ihren Anspruch geltend zu machen, empfehle ich Ihnen, mit Ihrer Bekannten über die Situation zu sprechen und sie nach dem Stand der Dinge zu fragen. Wenn sie eine Versicherung hat, sollte sie den Vorfall bei ihrer Versicherungsgesellschaft gemeldet haben und diese sollte Ihnen Auskunft über den Fortschritt geben können. Wenn Ihre Bekannte nicht kooperiert oder nicht in der Lage ist, den Schaden zu ersetzen, wäre es möglicherweise ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um weitere Schritte zu besprechen.

Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind und keine rechtliche Beratung darstellen. Es ist immer empfehlenswert, sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, um eine spezifische Rechtsberatung zu erhalten.


Schaden durch hunde muss ersetzt werden.

Die Versicherungen können da aber auch mal etwas träge sein.

Frage mal die Bekannte ob sie es überhaupt schon gemeldet hat und lass dir die Schydensnummer geben, dann kannst du selber bei der Versicherung den Stand nachfragen.