Ich habe jemanden eine Frist gesetzt um Sachen abzuholen, aber was passiert wenn er diese Frist nicht einhält?
Ich habe einen ehemaligen Freund ein Paar Sachen bei mir Lagern lassen und jetzt brauche ich aber diesen Platz. Er hat von mir eine Frist bekommen und droht mir jetzt mit einer Anzeige wenn ich seine Sachen verlagere. Er hat von mir 30 Tage Zeit bekommen sich um die Sachen zu kümmern und diese abzuholen, aber meine Frage ist was kann ich tun wenn er diese Frist nicht einhält. Ich möchte jetzt auch nicht ein Lager oder so mieten für seine Sachen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
3 Antworten
Solange nichts Notariell oder schriftlich festgehalten wurde ist alles nur auf Vertrauensbasis. Wenn die Zeit Verstreicht einfach die Sachen in den Müll werfen.
Du hast Ihm die Chance gegeben das er es abholen kann, macht er es nicht waren Ihm auch die Sachen nicht wichtig ,PUNKT !
Es ist schriftlich festgehalten, also nur Digital nicht persönlich da er seit 2 Monaten woanders wohnt. Aber darf ich dann auch die Sachen einfach wegwerfen oder Verkaufen ?
Er hat mir halt auch noch ein Aquarium und Fische darin hier gelassen
Heikle Sache, hatten wir erst vor kurzem hier auch schon. Du darfst die Sache weder verkaufen, noch verschenken, noch vernichten. Du darfst sie noch nicht einmal bei Dir vors Haus auf den Gehweg stellen. Du musst sie eine angemessene Zeit aufbewahren. Wie viel „angemessen“ ist, hat der Gesetzgeber leider vergessen zu sagen. Zwei Möglichkeiten:
Schreib ihm, dass jede Woche 20 Euro Abstellgebühren anfallen. Das Problem: Wenn er sich dann doch nicht muckt, dann musst Du klagen. Ebenso, wenn er die Sachen holt und nicht zahlt.
Oder: Mach Dich schlau, wenn er zu Hause ist, lad die Sachen ins Auto, stell sie ihm vor die Tür, klingel und wünsch ihm einen schönen Tag.
Verkaufen darfst du die Sachen nicht, denn sie gehören dir nicht. Du kannst sie aber aufbewahren, wo du willst. Rede mal mit deinem Tierheim,. ob die die Fische nehmen...
Voraussetzung für alles ist, dass du ihm die Fristsetzung auch nachweisen kannst (z.B. Einschreiben). Also nicht nur per Mail.
Das ist das Problem, er hat weder Geld noch aktuell eine eigene Wohnung. Er ist ein Mietnomade weswegen ich so gehandelt habe. Und eine andere Lagermöglichkeit kann ich mir auch nicht leisten.