Sachbeschädigung von einem gemeinsamen Auto?
Hallo liebe Leute,
als ich noch verheiratet war habe ich ein Auto gekauft. Dafür habe ich bei einer Bank einen Kredit aufgenommen und das Auto mit einer Summe beim Autohaus bezahlt. Nun zahle ich diesen Kredit in Raten an die Bank zurück. Im Kaufvertrag steht nur meine Unterschrift. Trotz, dass ich diesen Kredit weiterhin allein zurückzahle, handelt es sich um ein gemeinsames Eigentum (wichtig). Als ich das Auto gekauft hatte, hatte ich keinen Führerschein, so dass der Name meiner Ex im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein steht. Darüber hinaus war sie die Versicherungsnehmerin bei HUK.
Folgende Konstellation:
1. Wir sind beide Eigentümer des Autos (das Auto gehört zum Hausrat)
2. Sie ist die Halterin und Versicherungsnehmerin
Im Februar 2019 habe ich nach einer Auseinandersetzung mit meiner Ex das Auto beschädigt. Es sind Reparaturkosten in Höhe von ca. 10 000 Euro entstanden. Sie hat es durch die KFZ-Versicherungsfirma reparieren lassen und mich bei der Polizei wegen der Sachbeschädigung angezeigt. Mit 34 Jahren war die Frau noch nie berufstätig, besitzt jedoch 50% davon, was ich in der Ehe alleine finanziert habe. Es ist soweit gekommen, dass der Staatsanwalt mich im Gerichtssaal sehen will. Ich habe die Polizeiakte zur Einsicht bekommen. Dort sah ich, dass die Ex (auf Kosten der Staatskasse :)) noch einen Anwalt für Kapitalrecht beauftragt hat. Darüber hinaus wird die KFZ-Versicherungsfirma (logisch) die Reparaturkosten von mir zurückbekommen wollen. Mich hat außer der Staatsanwaltschaft noch niemand angeschrieben und es wurden noch keine Forderungen seitens Versicherungsfirma gestellt.
Nun haben wir die folgende Situation:
1. Unbestritten liegt eine Beschädigung eines gemeinsamen Eigentums vor.
2. Ich werde von einem Strafanwalt verteidigt.
3. Zum Strafprozess ist es noch nicht gekommen, aber es wird dazu kommen und ich werde für schuldig erklärt.
4. KFZ-Versicherungsfirma hat mich noch nicht kontaktiert, jedoch die Staatsanwaltschaft angeschrieben und die Akteneinsicht genehmigt bekommen.
5. Die von der Ex beauftragte Rechtsanwältin hat mich noch nicht kontaktiert, jedoch die Staatsanwaltschaft angeschrieben und die Akteneinsicht genehmigt bekommen.
Ich hätte folgende Fragen:
1. Was für ein Rechtsanwalt (Schwerpunktbezeichnung) kann meine Interessen im darauffolgenden Zivilprozess nach dem vollzogenen Strafprozess vertreten?
2. Kann die KFZ-Versicherungsfirma nach mehr als einem Jahr die Reparaturkosten von mir verlangen, oder verjährt es?
Im Voraus vielen Dank!
Andy
11 Antworten
...als ich noch verheiratet war habe ich ein Auto gekauft.
Also gehört das Auto zum Zugewinn in der Ehezeit und somit 50% der Ex-frau - egal jetzt wer das Auto bezahlt hat und wer in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 genannt ist: beim Auto gibt es einen Halter, einen Besitzer, einen Eigentümer und einen Versich.nehmer!
Der Fzg.-Halter steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 2, der Eigentümer im Kaufvertrag, der Besitzer ist derjenige, welcher das Auto gerade fährt und der VN steht in der Versich.police...
Der Besitzer kann auch ein Dieb sein...🤣
Du schreibst aber in der Fragestellung von deiner Ex!?
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen.
Genau meine Worte: nur der Fzg.-Halter steht in der Zul.bescheinigung Teil 2, der Eigentümer steht im Kaufvertrag...😂
Ich beschäftige mich seit ein paar Jahren mit der o.g. Frage und bin mir sehr sicher, dass ich eine Antwort gefunden habe.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1363 Zugewinngemeinschaft(1) Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren.
(2) Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird nicht deren gemeinschaftliches Vermögen; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. Der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehe erzielen, wird jedoch ausgeglichen, wenn die Zugewinngemeinschaft endet.
Das bedeutet, dass alles, was du während der Ehe gekauft hast und kannst es mit einem Kaufvertrag/Kaufzettel nachweisen, gehört erstmal dir und nur dir. Auch nach der Scheidung.
Wenn es zum Zugewinnausgleich kommt, wird alles geteilt. Aber. Man darf die Billigkeit nicht vergessen ;)
Wenn in der ehemaligen Ehewohnung minderjährige Kinder leben, hast du keine Chance, etwas zu bekommen. Auch wichtig! Wenn man offiziell, die Eigentumsrechte auf den Ehegatten nicht überträgt, kann man keinen finanziellen Ausgleich verlangen. So ist es mir im Gerichtssaal passiert.
So ein Dilemma. Ich habe ein Auto im Wert von ....00000€. Finanziert habe ich es alleine. Der Kaufvertrag läuft auf meinen Namen. An sich ist es mein alleiniges Eigentum.
Sollte jemand an der Stelle fragen, wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist, es spielt keine Rolle. Im FZ-Brief: "Wortwörtlich: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen."
Ich stelle in diesem Beitrag keine Frage. Es ist nur zur Diskussion und evtl. hilft es einem weiter.
VG, Andy
Oha.
Das ist ein Berg an Arbeit.
- Wenn du schon einen Anwalt für Strafrecht hast, kann und sollte er dich auch weiterhin vertreten können, da er die Aktenlage bereits kennt. Ansonsten kennt er Kollegen, die das Zivilrecht als Schwerpunkt haben.
- Ja, das können die. Denn das Verfahren ruht so lange, bis die Klage entschieden ist. Es ist ein schwebendes Verfahren.
einen Anwalt für Kapitalrecht
Was soll das sein?
- Was soll das für ein Zivilprozess werden?
- Natürlich kann sie das.
Die Ex hat Abschleppwagen bezahlt und ein Teil der Reparaturkosten.
Warum soll es da einen Prozess geben? Dass du das bezahlen musst ist ja wohl klar.
Moin,
- Ein allgemeiner Anwalt für Zivilrecht sollte Dir hier schon weiter helfen können. Wobei ich mich frage, warum du deswegen noch in Prozess gegen willst. Die Forderung scheint ja auch der Höhe nach unbestritten zu sein oder? Dann wäre es günstiger, du vereinbarst eine Ratenzahlung ohne dass deine Ex zu Gericht muss. Das spart Dir Anwaltskosten, Gerichtskosten und kosten des gegnerischen Anwalts, die du sicher auch tragen müsstest (bisher hast du nichts vorgetragen, was streitig wäre, bzw wofür es sich lohnen würde vor Gericht zu gehen).
- Verjährung tritt in der Regel erst nach drei Jahren ein. Und dass nur in dem Fall, wo du Verjährung nicht unterbrochen wird. Die Versicherung hat also noch viel Zeit, um die Forderungen zu stellen.
Ich selbst will kein Zivilprozess. Die Frau ärgert sich, dass ihr Leben nicht mehr finanziert wird und sucht nach Möglichkeiten, möglichst mehr Geld von mir zu bekommen und mir möglichst mehr finanziellen Schaden hinzuzufügen. Eine Andere Erklärung habe ich nicht.
Das ist ja wohl ein Witz. DU hast hier finanziellen Schaden verursacht und musst diesen natürlich ersetzen. Junge, Junge...
Moin, dann wirst du wohl zunächst eine Aufforderung vom Anwalt erhalten zu zahlen. Das geht idR nicht direkt vor Gericht. Dann würde ich ja eine Ratenzahlung vereinbaren. dann muss sie auch nicht vor Gericht.
Es ist mir klar. Die Sache ist die, dass die gesamte Summe für das Auto aus meiner Brieftasche stammt.
Warum fragst Du nicht Deinen Anwalt?
Er hat keine Antwort darauf. Die Antwort war: Ich kenne mich mit dem Zivilrecht nicht aus.
Auch ein Fachanwalt für Strafrecht muss die Basics des Zivilrechts wie Verjährungsfristen beherrschen.
Solange der Zugewinnausgleich nicht durchgeführt würde, gehört es dem, der im Kaufvertrag steht.