KFZ-Versicherung - Sonderkündigungsrecht bei Verschrottung?
Mein Auto schafft es nicht mehr durch den TÜV, die Reparatur wäre teurer als ein Vergleichbares anderes, drum will ich es verschrotten lassen. Der TÜV wäre im Januar und meine Versicherung läuft auch ab Januar. Ich habe die Versicherung angeschrieben und die sagen meine Versicherung läuft dann bis Ende des Jahres.
Ist das rechtens, oder habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Versicherung ist die HUK-Coburg.
7 Antworten
Ich habe die Versicherung angeschrieben und die sagen meine Versicherung läuft dann bis Ende des Jahres...
Hey Maldweister74,
da hast du bzw. dein Versicherer was total mißverstanden - was evtl. weiterbesteht ist eine kostenlose Ruheversicherung bei einer "normalen" Kfz-Abmeldung! Aber auch hier werden die Versich.prämie sowie die Kfz-Steuer taggenau abgrechnet bzw. zuviel bezahlte Prämien und Kfz-Steurn rückerstattet!
Genau so bei einer Verschrottung: sobald das Risiko nicht mehr vorhanden ist, sind auch keine Prämien und Steuern gerechtfertigt ;-))
Dann solltest du einfach deinem Versicherer formlos mitteilen, daß dein Kfz ab sofort bzw. ab dem Abmeldedatum verschrottet wird und falls vorh. eine Bescheinigung hierzu dem Versicherer zukommen lassen.
Eine extra Kündigung ist nicht erforderlich, da die Zulassungsstelle automatisch den Versicherer und den Zoll (wegen der Kfz-Steuer) informiert!
Gruß einer Versich.maklerin
Siehe Versicherungsbedingungen, deren vollständiges Lesen du bei Vertragsabschluss bestätigt hast:
G.7 Wagniswegfall (z. B. durch Fahrzeugverschrottung)
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht uns der Beitrag bis zum Zeitpunkt des Wagniswegfalls zu
https://www.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf
Die Versicherung denkt vermutlich, dass du das Fzg abmelden und möglicherweise doch nochmal anmelden willst, dann wäre die Aussage korrekt. In dem Fall würde eine Ruheversicherung eintreten, d.h. du zahlst keine Beiträge, das Fahrzeug bleibt versichert, darf aber nicht bewegt werden.
... er hat gekündigt, und die HUK hat ihm die bestätigt, zum Ablauf 31.12.2021.
Von einem Verkauf und einer Abmeldung ist überhaupt nicht die Rede!
Er hat nicht gekündigt, er hat unverbindlich angefragt, was wäre, wenn er sein Auto verschrotten würde.
Ich lese in seiner Anfrage, Zitat:
Wie verhält es sich dann mit der Kündigung .....
Anm.: Bei einem Verkauf gibt es keine Kündigung.
Das steht nicht in seiner Frage. Wie oft willst du dich eigentlich noch blamieren?
Bei einem Verkauf gibt es keine Kündigung.
...ich habe mich auf dein Zitat bezogen, nicht auf deine Anmerkung.
Soweit mir bekannt, endet die Versicherung, wenn der Grund der Versicherung nicht mehr da ist.
Wenn du das Auto abmeldest und verkaufst musst du ja auch keine Versicherung dafür zahlen.
Wenn du den Wagen verschrottest Meldest du ihn ja auch ab... und mit der Abmeldung endet auch der kfz Versicherungsvertrag, bzw. du setzt due Versicherung davon in Kenntnis und gut is‘
...und die Kfz-Steuerstelle (Zoll) ist somit auch informiert und die zuviel bezahlte kfz-Steuer wird ebenso rückerstattet ;-))
Versicherungen rechnen Tagesgenau ab. Wenn du das Auto abmeldest erlischt Automatisch die Versicherung an dem Tag.
OK, gut zu wissen. Ich frage mich, warum die mir dann so einen Quatsch erzählen...
Weil's die HUK ist.
Naja, ich habe bisher gute Erfahrungen mit ihnen gemacht, nur das Schreiben kam mir komisch vor.
Vielleicht war das schreiben oder deine Anfrage nicht eindeutig formuliert.
(Ich hatte mit der HUK durchgehend nur ärger. Egal ob als Kunde oder in der Werkstatt)
Ja, sie sind nicht so wirklich auf meine Frage eingegangen, ich habe es aber so verstanden. Aber wenn ich ihnen bescheid gebe können die ja nicht einfach machen was sie wollen, wenn das so festgelegt ist.
Richtig. Mit der Abmeldung fällt ja der Grund der Versicherung weg.
weil sie dich vera*schen wollen ...
Ich habe ein Büro von denen vielleicht 300m weiter, vielleicht sollte man ihnen seinerseits eine "Schutzgeldversicherung" nahebringen...
mal kurz vorbeigehn und ein bissl Humptata machen ... mit Argumentverstärker in Form eines Basesys oder so ;)
Ich frage mich, warum die mir dann so einen Quatsch erzählen...
Ich frage mich, was du der Versicherung am Telefon erzählt hast.
Hast du wie in dieser Frage nach einem Sonderkündigungsrechte gefragt?
Wenn du erwähnt hättest, dass du das Fahrzeug abmelden willst, dann hätte man dir auch die richtige Auskunft gegeben.
War wahrscheinlich ein Mißverständnis oder ein Praktikant war am Telefon... :-((
Ich habe eine Mail geschrieben und genau gesagt was los ist. Als Antwort habe ich das bekommen
Von einer Kündigung war aber zu dem Zeitpunkt keine Rede, habe nur geschildert was los ist und gefragt ob ich dann den Rest erstattet bekomme.
Möglicherweise hat man dich falsch verstanden.
... er hat geschrieben, und möge den Text mal hier einstellen, von der Antwort!
Hat er, er hat gekündigt, und die HUK hat ihm die bestätigt, zum Ablauf 31.12.2021.
.. er hat gekündigt, und die HUK hat ihm die bestätigt, zum Ablauf 31.12.2021.
Kann nicht stimmen, die Mitteilung der HUK bestätigt Deine Kündigung.
... er hat gekündigt, und die HUK hat ihm die bestätigt, zum Ablauf 31.12.2021.
Och Leute... das habe ich geschrieben:
Hallo HUK-Coburg,
Ich habe bei Ihnen eine KFZ-Versicherung und gerade beim TÜV erfahren, dass es sich nicht mehr lohnt mein Auto zu reparieren, deswegen wollte ich es verschrotten lassen und kein neues mehr kaufen/versichern.
Wie verhält es sich dann mit der Kündigung? Muss ich bis Ende des Jahres zahlen, oder bekomme ich etwas zurück?
MfG
Eben, Kündigung.
Bei Verkauf gibt es aber keine, das hat Dir Dein Berater vor Ort bestimmt auch so gesagt.
Natürlich, will ja nicht schon vorher raus