SaaS-Abo am 28. Dezember und 10-Tage-Regel?

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Davon ausgehend, dass die Kosten betrieblich veranlasst sind:

Ausgaben, die regelmäßig wiederkehren, sind steuerlich in das wirtschaftlich zugehörige Jahr einzuordnen. Dies gilt selbst dann, wenn sie kurz davor oder danach gezahlt werden.

Die 10-Tage umfasst den Zeitraum vom 22.12-10.01 (Folgejahr). Innerhalb dieses Zeitraums müssen Fälligkeit und Zahlung vorliegen. Die gilt für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben.

Wenn du bspw. eine (wiederkehrend regelmäßige) Zahlung für Dezember 2023 hast, weil mtl. Zahlung, und du sie am 09.01.2024 zahlst (Fälligkeit am 30.12.2023), dann ist diese für 2023 zuzurechnen, weil Fälligkeit und Zahlung im o.g. Zeitraum vorliegen.

Andersrum, wenn du bspw. eine (wiederkehrend regelmäßige) Zahlung für Dezember 2023 hast, weil mtl. Zahlung, und du sie am 11.01.2024 zahlst (Fälligkeit am 30.12.2023), dann ist diese für 2024 zuzurechnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

goodman2019 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 17:28

Danke für die Erläuterung :) Was passiert also mit meiner Situation, wenn ich das Jahresabonnement am 28. Dezember 2023 bezahle? Handelt es sich um eine Ausgabe des Jahres 2023, weil ich sie sofort im Jahr 2023 verwenden kann, so dass sie wirtschaftlich mit dem Jahr 2023 verbunden ist?

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Giota210  09.08.2024, 17:31
@goodman2019

Da es ein Abo ist, wird es auch eine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe sein.

Sofern die Fälligkeit zwischen dem 22.12. 2023 und 10.01.2024 liegt (wird hier der Fall sein), ist es für 2023 zuzurechnen.

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