Rundfunkbeitragsummeldung bei Umzug?

1 Antwort

Wenn es sich tatsächlich um ein Einfamilienhaus handelt, musst du dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice tatsächlich erst einmal gar nichts mitteilen, wenn die Eigentümerin dafür den Rundfunkbeitrag bezahlt.

Sollte sich der Beitragsservice aber mit einer Aufforderung, dich anzumelden, an dich wenden, so musst du nur den Namen der Zahlerin, ihre Anschrift und ihre Beitragsnummer angeben, um beitragsfrei zu sein.

Solltest du aber innerhalb des Hauses in deine Mieträume gelangen können, ohne dabei durch die Räume der Eigentümerin zu gehen, dann hättest du nämlich in dem Einfamilienhaus eine eigene Wohnung, dann musst du dich selbst anmelden und zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

prestige123 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 09:53

Zweitens, ist des nicht der Fall, dass kurzfristige Mieter, die nur auf Zeit eine Wohnung mieten, müssen keinen Beitrag zahlen?

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gorbi210  25.07.2024, 18:58
@prestige123

So lange du dich in einem Hotel oder einer Ferienwohnung vorübergehend aufhältst, musst du nicht zahlen. Dafür zahlt der jeweilige Vermieter. Wenn du aber normaler Mieter für mindestens einen Monat bist, fällt der Rundfunkbeitrag an.

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prestige123 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 13:29

Vielen Dank, also das nicht wahr ist, dass man nur einmal pro Adresse einen Beitrag zahlt, richtig? Es können mehrere Wohnungen/Haushälter unter einer Adresse sein, korrekt? Natürluch, wir wohnen mit der Eigentümerin unter einem Dach aber separat, und obwohl wir den gleichen Hauseingang benutzen, wir haben unsere eigene Hausteile sozusagen innerhalb des Hauses. Aufgrund dieses, also, zwei separate Beiträge sollen gezahlt werden - unter der gleichen Adresse, richtig?

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