Rundfunkbeitragsummeldung bei Umzug?
Die neue Wohnung ist schon durch eine andere Person (Eigentümer) bei dem ARD angemeldet (und der Beitrag wird durch sie bezahlt), ich glaube, der neue Mitbewohner soll mit ARD nichts machen oder? Ein Schreiben vom ARD kommt nur wenn die gewisse Wohnung nicht bei ARD angemeldet ist, oder? Da der neue Mieter früher in einer Wohngemeonschaft wohnte, dort war der Beitrag zwischen den Mieters verteilt, aber wenn er von dort zu eunem Einfamilienhaus umzieht, wo der Beitrag schon durch die Eigentümerin bezahlt wird, kann er nur ihre Nummer dem Beitragsservice angeben (wenn angefordert, also er muss jetzt momentan nicht machen)? Es geht hier um ein Einfamilienhaus, wo auch die Eigentümerin wohnt und der Mieter mietet seinen eigenen Teil des Hauses, aber er benutzt den gleichen Eingang mit dem Eigentümer. Da die Adresse also ist schon angemeldet und der Beitrag wird schon (durch den Eigentümer) bezahlt, muss es durch dem Mieter wieder/doppelt angemeldet werden bei ARD oder reicht es aus, das es nur einmal für die Adresse bezahlt wird und wenn ARD braucht Was später, der Mieter kann nur die Beitragsnummer der Eigentümerin dem BServuce angeben?
1 Antwort
Wenn es sich tatsächlich um ein Einfamilienhaus handelt, musst du dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice tatsächlich erst einmal gar nichts mitteilen, wenn die Eigentümerin dafür den Rundfunkbeitrag bezahlt.
Sollte sich der Beitragsservice aber mit einer Aufforderung, dich anzumelden, an dich wenden, so musst du nur den Namen der Zahlerin, ihre Anschrift und ihre Beitragsnummer angeben, um beitragsfrei zu sein.
Solltest du aber innerhalb des Hauses in deine Mieträume gelangen können, ohne dabei durch die Räume der Eigentümerin zu gehen, dann hättest du nämlich in dem Einfamilienhaus eine eigene Wohnung, dann musst du dich selbst anmelden und zahlen.
So lange du dich in einem Hotel oder einer Ferienwohnung vorübergehend aufhältst, musst du nicht zahlen. Dafür zahlt der jeweilige Vermieter. Wenn du aber normaler Mieter für mindestens einen Monat bist, fällt der Rundfunkbeitrag an.
Vielen Dank, also das nicht wahr ist, dass man nur einmal pro Adresse einen Beitrag zahlt, richtig? Es können mehrere Wohnungen/Haushälter unter einer Adresse sein, korrekt? Natürluch, wir wohnen mit der Eigentümerin unter einem Dach aber separat, und obwohl wir den gleichen Hauseingang benutzen, wir haben unsere eigene Hausteile sozusagen innerhalb des Hauses. Aufgrund dieses, also, zwei separate Beiträge sollen gezahlt werden - unter der gleichen Adresse, richtig?
Zweitens, ist des nicht der Fall, dass kurzfristige Mieter, die nur auf Zeit eine Wohnung mieten, müssen keinen Beitrag zahlen?