Rundfunkbeitrag, Mitbewohner ausgezogen?

Sandra2022721  02.06.2022, 19:10

Warum soll sie bezahlen und warum zahlt ihr nicht?

12345190 
Beitragsersteller
 02.06.2022, 19:16

Wir werden die Kosten natürlich teilen, aber einer muss sich halt als Beitragszahler eintragen. Und sie hat nun mal ein Schreiben bekommen, weil sie neu eingezogen ist.

4 Antworten

Da der bisherige Mitbewohner ausgezogen ist, hat er seine Beitragsnummer in seine neue Wohnung mitgenommen. Beitragsnummern sind personenbezogen und nicht wohnungsbezogen. Das hat zur Folge, dass ihr ihm zuviel bezahlt habt.

Jedenfalls muss sich einer von euch beim Beitragsservice neu anmelden, am besten die neue Mitbewohnerin. Dann zahlst du ihr deinen Anteil.

Von eurem früheren Mitbewohner könnt ihr natürlich den zuviel gezahlten Anteil zurück verlangen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

12345190 
Beitragsersteller
 03.06.2022, 10:46

Bei ihm wurde der Betrag abgebucht, bevor er sich umgemeldet hat. Meine Mitbewohnerin wurde jetzt quasi "zwangsangemeldet" und soll jetzt für die letzten Monate bezahlen.

Wenn seine Zahlung nicht gültig war, dann hätte ich doch wahrscheinlich auch längst Post vom Rundfunk bekommen, oder nicht?

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gorbi210  03.06.2022, 12:04
@12345190

Nein, von dir als nichtzahlendem Mitbewohner weiß der Beitragsservice bisher nichts. Er bekommt ja nur Umzüge gemeldet. Deshalb ist nur die neue Mitbewohnerin dran.

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Der Ausgezogene kann die Beiträge zurückfordern! Allerdings nicht rückwirkend.

Wenn ihr nicht aufpasst, bezahlt ihr der gez zuviel Geld.

Jemand aus der WG muss die Beiträge ab Auszugsdatum bezahlen, bzw sich bei der gez anmelden.

Es geht der Einzugszentrale hier nur für die Nachfolgezeit ab 01.07 , und daher wird zumindest eine(r) von Euch nun selber den RFB übernehmen müssen , bzw. der- / oder diejenige , wo ggf. keine Befreiung vom RFB bekommen könnte.

Im Zweifel müßtet Ihr "restlichen" dann ansonsten ggf. jede(r) für sich einen RFB-Befreiungsantrag bei der Einzugszentrale unter Beibringung der entsprechenden Grundlagendokumente für die Befreiung stellen .

neu ist ja, daß man das nicht mehr pro Person, sondern pro Haushalt bezahlt. Früher war das mal so, daß man pro Nase bezahlen muß

Also kann man vom Ex-Mitbewohner nichts mehr verlangen.

Aus unserer Physiker WG: schmutziges Geschirr schimmelt nicht, wenn man es einfriert...