Rundfunkbeitrag, Mitbewohner ausgezogen?
Hallo, wir sind eine Wohngemeinschaft und mein Mitbewohner zahlte die GEZ. Kurz bevor er ausgezogen ist, wurden ihm die Beiträge für 3 Monate (bis Ende Juni) abgebucht. Meine neue Mitbewohnerin (seine Nachfolgerin) und ich haben ihm den Betrag dafür überwiesen. Jetzt hat meine neue Mitbewohnerin Post von der GEZ bekommen, wo sie eintragen soll, ob schon jemand die Beiträge bezahlt.
Weil die Zahlungen wie bereits gesagt noch bis Ende Juni von meinem ehemaligen Mitbewohner gedeckt sind, habe ich ihr seine Beitragsnummer gegeben. Jetzt kam ein Schreiben zurück, dass diese Person (logischerweise) gar nicht mehr unter dieser Wohnanschrift wohnt und deswegen die Angabe falsch ist.
Was soll sie da jetzt also eintragen? Ich habe auch noch keinen Brief bekommen, dass die Wohnung ab-/umgemeldet wurde. Stand jetzt ist also noch niemand von uns der Beitragszahler. Aber wenn sie sich jetzt als neuen Beitragszahler einträgt, zahlen wir ja für diesen Monat doppelt, oder?
Warum soll sie bezahlen und warum zahlt ihr nicht?
Wir werden die Kosten natürlich teilen, aber einer muss sich halt als Beitragszahler eintragen. Und sie hat nun mal ein Schreiben bekommen, weil sie neu eingezogen ist.
4 Antworten
Da der bisherige Mitbewohner ausgezogen ist, hat er seine Beitragsnummer in seine neue Wohnung mitgenommen. Beitragsnummern sind personenbezogen und nicht wohnungsbezogen. Das hat zur Folge, dass ihr ihm zuviel bezahlt habt.
Jedenfalls muss sich einer von euch beim Beitragsservice neu anmelden, am besten die neue Mitbewohnerin. Dann zahlst du ihr deinen Anteil.
Von eurem früheren Mitbewohner könnt ihr natürlich den zuviel gezahlten Anteil zurück verlangen.
Der Ausgezogene kann die Beiträge zurückfordern! Allerdings nicht rückwirkend.
Wenn ihr nicht aufpasst, bezahlt ihr der gez zuviel Geld.
Jemand aus der WG muss die Beiträge ab Auszugsdatum bezahlen, bzw sich bei der gez anmelden.
Es geht der Einzugszentrale hier nur für die Nachfolgezeit ab 01.07 , und daher wird zumindest eine(r) von Euch nun selber den RFB übernehmen müssen , bzw. der- / oder diejenige , wo ggf. keine Befreiung vom RFB bekommen könnte.
Im Zweifel müßtet Ihr "restlichen" dann ansonsten ggf. jede(r) für sich einen RFB-Befreiungsantrag bei der Einzugszentrale unter Beibringung der entsprechenden Grundlagendokumente für die Befreiung stellen .
neu ist ja, daß man das nicht mehr pro Person, sondern pro Haushalt bezahlt. Früher war das mal so, daß man pro Nase bezahlen muß
Also kann man vom Ex-Mitbewohner nichts mehr verlangen.
Aus unserer Physiker WG: schmutziges Geschirr schimmelt nicht, wenn man es einfriert...
Bei ihm wurde der Betrag abgebucht, bevor er sich umgemeldet hat. Meine Mitbewohnerin wurde jetzt quasi "zwangsangemeldet" und soll jetzt für die letzten Monate bezahlen.
Wenn seine Zahlung nicht gültig war, dann hätte ich doch wahrscheinlich auch längst Post vom Rundfunk bekommen, oder nicht?