Es geht der Einzugszentrale hier nur für die Nachfolgezeit ab 01.07 , und daher wird zumindest eine(r) von Euch nun selber den RFB übernehmen müssen , bzw. der- / oder diejenige , wo ggf. keine Befreiung vom RFB bekommen könnte.

Im Zweifel müßtet Ihr "restlichen" dann ansonsten ggf. jede(r) für sich einen RFB-Befreiungsantrag bei der Einzugszentrale unter Beibringung der entsprechenden Grundlagendokumente für die Befreiung stellen .

...zur Antwort