Rundfunkbeitrag in Übergangswohnung?


11.07.2024, 19:05

Noch als Info: Hab beim Beitragsservice angerufen und eine sehr aggressive Frau hat mir gesagt, dass ich bezahlen muss ;)


11.07.2024, 19:24

Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag §3.2.7 zählt eine Ferienwohnung nicht als "Wohnung".Ob das bei alleiniger Wohnung in einer Ferienwohnung inkl. Meldebescheinigung auch so richtig ist, weiß ich allerdings nicht.

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

1 Antwort

Das Problem mit dem Rundfunkbeitrag existiert momentan eher nicht, da dein Vermieter ja für die Wohnung den Rundfunkbeitrag - wenn auch nur in Höhe von einem Drittel - zahlt.

Problematischer ist eher das Meldegesetz. Danach müsstest du dich an deinem jetzigen "Wohnsitz" innerhalb von 6 Wochen beim Meldeamt anmelden. Tust du das allerdings, dann wird auch der Beitragsservice auf dich aufmerksam und du müsstest den Rundfunkbeitrag selbst zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Unwired2392 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 05:58

§3.2.7 greift hier nicht? https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
Ich denke der Vermieter möchte den Aufwand mit der Ab- und Anmeldung für seine Wohnung nicht haben

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gorbi210  12.07.2024, 09:07
@Unwired2392

Das Problem ist die Frage, was man unter "vorübergehend" versteht. Jedenfalls war vom Gesetzgeber gewollt, dass das nur für Raumeinheiten gilt, die von ständig wechselnden Gästen belegt werden. Wie es also typisch für Hotels und Ferienwohnungen ist. Wie lange wohnst du denn schon da?

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Unwired2392 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 11:08
@gorbi210

Seit 1,5 Monaten. Denke ich kann im August / September in eine richtige Wohnung umziehen.

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gorbi210  12.07.2024, 13:22
@Unwired2392

Dann mache dir jetzt keine Sorgen. Nachdem du umgezogen bist, meldest du dich bei Meldeamt und Beitragsservice.

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