Rücksendung einer Falschlieferung => Wahl des Transportunternehmens?
Folgende Frage: Darf mir ein Verkäufer zur Rücksendung eines falsch gelieferten Artikels das Versandunternehmen vorschreiben?
Er würde mir (wie das so üblich ist) für ein bestimmtes Versandunternehmen eine kostenlose Paketmarke zur Verfügung stellen (optional Abholung durch selbiges Unternehmen, was ich jedoch abgelehnt habe, da ich nicht garantieren kann in irgendwelchen vorgegebenen Zeitfenstern zu Hause zu sein).
Nun würde ich aber gerne mit einem anderen Dienstleister zurücksenden (was er prinzipiell ablehnt), da dieser auf meinen täglichen Wegstrecken befindet und ich nicht extra dort ihn fahren muss.
§439 BGB besagt zwar: "Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen" ...geht jedoch nicht darauf ein, wem die Wahl des Versanddienstleisters obliegt.
An anderer Stelle heißt es auch, dass der Käufer einen "Vorschuss der Transportkosten" verlangen kann (siehe BGH NJW 2017, 2758, 2759 f.) ...wie sieht das in der Praxis aus?
Vielen Dank
:-)
1 Antwort
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Du kannst den anderen Dienstleister auf DEINE Kosten nutzen.
Mit dem anderen hat der Verkäufer einen Vertrag und damit günstigere Konditionen. Warum soll er darauf verzichten? Nur weil es für Dich praktisch ist?
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Du hast keinen Zeitaufwand, wenn du es abholen lässt. Du kannst es auch auf der Arbeit abholen lassen
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Naja, ich müsste in einem vom Versandunternehmen vorgegebenen Zeitfenster zu Hause sein (und die "Zeitfenster kennen wir ja ...heute zwischen 8:00 und 16:00 Uhr o. ä.), was aber nicht zwingend sichergestellt ist.
Auf der Arbeit abholen lassen? ...vielleicht beim klassischen Büroarbeitsplatz möglich.
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Gegenfrage: Warum soll ICH den Zusatzaufwand haben, wenn mir der Verkäufer (inzwischen sogar wiederholt) falsche Ware liefert, anstatt das was ich bestellt habe? Was gehen mich da SEINE Konditionen bei SEINEM bevorzugten Dienstleister an?
Es geht nicht darum, dass ich einfach "aus Spass an der Freude" das Widerrufsrecht nutzen will und etwas zurück schicke weil ich's mir anders überlegt habe.