Rückkehr in eheliche Wohnung nach Auszug?

LePetitGateau  07.07.2024, 22:38

Zurückkehren weil die Trennung sich erledigt hat und die Scheidung vom Tisch ist? Oder weil du nur einfach wieder in die Wohnung willst, die Trennung aber bestehen bleiben soll?

Palina939 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 22:43

scheidung ist noch nicht eingereicht, Trennungsjahr läuft seit April 2024.

ich will zurück zu den Kindern, Trennung bleibt bestehen-

3 Antworten

Schwierig.

Es stimmt schon mit den 6 Monaten. Allerdings hast du dich ja aus dem Mietvertrag rausnehmen lassen, was zu der Annahme führen könnte, dass deine Willenserklärung unumstößlich ist. Und damit wäre der Zeitraum von 6 Monaten vom Tisch.

 Ist nach der Trennung der Ehegatten im Sinne des § 1567 Abs. 1 ein Ehegatte aus der Ehewohnung ausgezogen und hat er binnen sechs Monaten nach seinem Auszug eine ernstliche Rückkehrabsicht dem anderen Ehegatten gegenüber nicht bekundet, so wird unwiderleglich vermutet, dass er dem in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1361b.html

Zudem sollte man hier auch an das Kindeswohl denken. Wenig hilfreich mit Eltern zusammen zu leben, die sich womöglich dauernd streiten. Und dein Rückzug bedeutet natürlich auch wohnliche Einschränkungen für alle, solange ihr nicht gerade über ausreichend Platz verfügt, so dass man sich aus dem Weg gehen kann.

Mit dem Noch - Ehepartner hast du es besprochen? Das solltest du als Erstes tun um dann entscheiden zu können, ob ein Besuch beim Anwalt nötig ist.

Es würde mich allerdings verwundern, wenn er deinem Wunsch entsprechen würde. Denn einen Vorteil für ihn gibt es augenscheinlich nicht.

Vor allem, wenn es darauf hinaus läuft ihn aus der Wohnung zu drängen.

Verstehe ich alles, aber ich habe aufgrund des geringeren Einkommens keine Chance auf eine ausreichend große Wohnung. Er findet mit seinem Einkommen eher etwas passendes.
ist also eher was pragmatisches und keine Kriegserklärung

Verstehe die Logik dahinter nicht. Du willst dir den Vorteil verschaffen und er soll die Kosten tragen.

Zudem steht dir doch Trennungsgeld zu, als auch Kindesunterhalt beim Wechselmodell, wenn er mehr verdient.

Ergo hättest du doch womöglich das Geld um eine Wohnung zu suchen, die auch den Kindern gerecht wird. Denn wie solltest du sonst auch später die vorhandene Wohnung finanzieren?

Und eine "Kriegserklärung" ist es natürlich schon. Du möchtest es bequem und er soll zusehen, dass er sich was anderes sucht. Du hockst mit den Kindern in der Ehewohnung und kannst nachher bequemer dich gegen das Wechselmodell aussprechen. Bedeutet für ihn noch mehr Unterhalt und dann trotzdem eine Wohnung die kindergerecht ist für den Umgang.

Also wenn er nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, dann wird er sich gegen deinen Einzug aussprechen!

Der Knackpunkt hier wird sein, dass Du für diese Wohnung mit niemandem mehr einen Mietvertrag und von daher kein Anrecht mehr hast, in dieser Wohnung zu wohnen.


sassenach4u  08.07.2024, 19:49

Stimmt nicht. Sie sind noch verheiratet und damit kann der Vermieter nichts dagegen unternehmen, wenn sie zurückzieht.

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AngiedieSchlaue  08.07.2024, 22:49
@sassenach4u

Da ist aber die Voraissetzung, dass der Ehemann einen Wiedereinzug der Ehefrau auch möchte. Und das kann ich hier nicht erkennen.

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sassenach4u  09.07.2024, 10:18
@AngiedieSchlaue

Das können wir beide aus den Auskünften nicht erschließen. Trotzdem ist deine Antwort falsch, denn sie hat (wenn der Ehemann es duldet) das Recht.

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Im Grunde reicht die einfache Willenserklärung. Sie sollte natürlich nachweisbar sein.

Nur, was genau versprichst du dir davon? Was genau willst du damit erreichen?

Du musst damit rechnen, dass du mit dem Vorhaben auf erbitterten Widerstand triffst.


Palina939 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 22:45

Habe Angst, dass mein r der Zugang zur Wohnung (für Umgang mit Kindern) verwehrt wird.

meine angemietete Wohnung eignet sich nicht fürs Wechselmodell:-( ich will kein Böses Blut. Nur geregelten Umgang mit Kindern)

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Interesierter  08.07.2024, 06:15
@Palina939

Es ist anzunehmen, dass dein Ex-Partner seine Wohnung zeitnah nicht mehr für dich zur Verfügung stellen wird.

Das wird auf Dauer nicht funktionieren.

Deswegen solltest du danach schauen, selbst eine geeignete Wohnsituation zu schaffen.

Der beabsichtigte Wiedereinzug in die frühere gemeinsame Wohnung wird wohl als "Kriegserklärung" aufgefasst werden.

Ich persönlich halte diese Idee für ziemlich problematisch.

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Palina939 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 13:48
@Interesierter

Verstehe ich alles, aber ich habe aufgrund des geringeren Einkommens keine Chance auf eine ausreichend große Wohnung. Er findet mit seinem Einkommen eher etwas passendes.

ist also eher was pragmatisches und keine Kriegserklärung

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Interesierter  08.07.2024, 17:22
@Palina939

Dadurch, dass du der Auflösung der ehelichen Wohnung zugestimmt hast und nun diese Zustimmung wieder zurück ziehst, kommt es aber als Kriegserklärung an.

Es ist also damit zu rechnen, dass er sich mit allen Mitteln dagegen zur Wehr setzt.

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