Rückgaberecht bei Verkauf von Privat zu Privat?
Nabend, und zwar habe ich letztens einen kleinen Trakor verkauft.
Zu diesem Teil gab es keinen schriftlichen Kaufvertrag.
Jetzt hat sich der Käufer auf einmal gemeldet und meint dass das Teil nicht anspringt etc. Möchte also jetzt sein Geld zurück. Wie gehe ich nun vor?
1 Antwort
Das ist rechtlich ein bisschen knifflig. Im Grunde hättest du die Sachmängelhaftung (mündlich) ausschließen müssen.
Aber: Der Käufer muss nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Übergabe ein Mangel vorgelegen hat. Und hier dürften die Fakten für dich sprechen. Der wird den Traktor ja getestet haben und wenn er funktioniert hat, kann er jetzt nur schwerlich daherkommen und sagen, dass er beim Testen schon kaputt war.
Nabend, er hat garnicht erst getestet das es funktioniert, er wusste auch das er lange stand - das hatte ich Ihm mitgeteilt.