Rückgaberecht bei Karstadt

4 Antworten

Natürlich kannst du den zurück geben, wenn du noch den Kassenbon hast. Kommt nur darauf an, wann du ihn gekauft hast?

Es sei denn, es handelt sich z.B. um reduzierte Ware, die vom Umtausch ausgeschlossen ist.

Versuche es einfach - und nicht zu lange warten.


Regenmacher  01.09.2008, 08:20

Quatsch hoch 3!! Seit wann gibt es beim Ladenkauf ein Rückgaberecht? Wenn das Teil nicht funzt hat der Käufer das Recht, den Tuner auf Kosten des Verkäufers reparieren zu lassen. Und das 2x.

Liegt der schlechte Empfang am Sender, dann hat der Käufer Pech gehabt. Dafür ist Karstadt nicht zuständig.

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Schokifriedhof  13.04.2009, 14:23
@Regenmacher

nicht ganz so stimmt das was du gesagt hast aber es muss innerhalb des ersten halben jahres nach kauf sein denn danach hat der verkäufer recht auf beweislastumkehr (also der kunde muss beweisen das das gerät schon vor dem kauf defekt war und das ist zu 99 % unmöglich) aber karstadt ist extrem kulant da bekommst du höchstwarscheinlich keine reperatur sondern gleich ein neues gerät und das defekte wird auf kosten der herstellerfirma zurückgeschickt und denen belastet damit trägt karstadt keine kosten

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jankru  15.05.2011, 23:03
@Schokifriedhof

Was der Kollege dort oben schreibt, stimmt zu 100%, dabei ist dein Hinweis mit der Beweislastumkehr durchaus auch angebracht. Ein Umtausch- oder Rückgaberecht, geschweige denn ein Reklamationsrecht besteht hier aber nicht, da das Gerät ja einwandfrei funktioniert! Was Karstadt da nun aus Kulanz macht, oder nicht, wird dort an der Kasse entschieden. Ich wäre mir nicht so sicher, das die das Ding tauschen, oder Zurücknehmen. Ich weiß ja nicht, wo du bei Karstadt gearbeitet hast (haben willst) und als was, aber ganz so Kulant ist auch Karstadt nicht immer. Das Gerät wäre praktisch nicht mehr Verkaufbar, weil der Kunde will nichts haben, w die Verpackung schon offen ist. Allerdings wäre die Kulanz durchaus möglich, das Karstadt eine schlampige Buchhaltung insbesondere bei reklamierten Waren hat, sollte ja bekannt sein. Also Grundsätzlich heißt es hier: Nein, kein Umtauschrecht, aber evtl. Kulanz!

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Leider leider leider ist Karstadt zu Kulant (hab dort gearbeitet) natürlich gibt es das gesetzlich vorgeschriebene Reklamationsrecht!!!! ein UMTAUSCHRECHT HAT KEIN EINZIGER!!!!!! das will ich nur mal sagen weil das die meisten nicht wissen weil ein umtausch nur folgt von einer ware die NICHT defekt ist und damit keinen anspruch auf reklamation gibt!!! aber bei karstadt ist das anders wenn man einem kunden sagt das tauschen wir nicht um weil kein fehler der ware besteht wird der verkäufer dafür verwahnt weil er dem Kunen nicht kulant genug war also mit anderen worten bei karstadt kann man alles umtauschen soweit es auch ware von karstadt ist bzw. etwas ist was karstadt führt aber trotzdem BItte ich alle nicht mit jedem krempel zu kommen manche verwaschen waren extra oder zerschneiden sie nur damit sie sagen können das die ware kaputt ist ....

ein Recht auf Rückgabe hast du nur wenn das Gerät defekt ist, nicht weil es nicht deinen Vorstellungen entspricht. Karstadt zeigt sich aber meist kulant und du kannst das Gerät dort innerhalb von 14 Tagen zurückgeben

da es in dem Sinne kein Rückgaberecht gibt, bist du auf die Kulanz des Ladens angewiesen.

Eine Frage nett und höflich gestellt, denn der Verkäufer kann für das Nichtgefallen und den eventuellen technischen Mangel wirklich nichts, und dir wird bestimmt geholfen