Roller umbauten beim tüv eintragen?
Hallo, ich wollte fragen ob man alle Umbauten wie bsp. Einen Tuning Auspuff am 50ccm Roller beim tüv eintragen lassen? Oder muss man das nicht machen.
1 Antwort
Alle bauartgeprüften Bauteile müssen über ein e-Prüfzeichen verfügen. Werden diese geändert, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Das Bauteil verfügt für die Kombination mit dem Fahrzeug über eine ABE. Dann muss die ABE mitgeführt werden.
- Das Bauteil verfügt lediglich über ein Teilegutachten. Dann muss der Anbau und die Änderung bei einer Prüforganisation abgenommen werden.
Noch mal: Ein e-Prüfzeichen bestätigt nur die Übereinstimmung mit Vorgaben für den Bau des Teils. Ein Bauteil mit einem e-Prüfzeichen ist nicht in Kombination mit jedem Fahrzeug zulässig, sondern nur mit den dafür freigegebenen. Ohne Gutachten hilft also das Prüfzeichen leider wenig. Steht in dem Gutachten auch das Fahrzeug ist eine Eintragung nicht notwendig.
Um es deutlich zu machen: Der Endtopf von einem Audi S8 hat auch ein e-Prüfzeichen, darf aber trotzdem nicht unter einen normalen A8 Diesel montiert werden.
Also wenn ein Bauteil das e Zeichen hat, muss man das nicht beim tüv eintragen lassen?