Roller mit 25er Papieren , 35 km/h?

4 Antworten

Prinzipiell solltest du keine Probleme bekommen hatte das selbst früher auch der Tacho lügt meistens bei rollern und außerdem bezieht sich das 25er nicht auch die Geschwindigkeit sondern darauf daß er 25 cubic haben darf


LeonAbbas1992  17.07.2023, 09:31

Du hast anscheinend garkein Plan wovon du redest, es gibt keine 25ccm zylinder. 25er bezieht sich auf die erlaubten 25kmh. Roller werden meist per cdi/variomatik gedrosselt. Also wenn du keine Ahnung hast antworte nicht

Bei einem nicht technisch veränderten Fahrzeug,werden bis 20%Toleranz zugesprochen.

http://www.iww.de/quellenmaterial/id/6228

Gruß

Hast Du mit dem Handy mal gemessen, wie schnell Du tatsächlich bist? Der Tacho hat ja einen gewissen Vorlauf.

Der Halter und der Fahrer sind dafür zuständig, dass das Fahrzeug nicht schneller fährt, als es darf. Auch dann, wenn nichts verändert wurde, muss das sichergestellt sein.


61Drake61 
Beitragsersteller
 25.04.2016, 14:15

Wie kann ich das messen , falls es eine bestimme App gibt, wäre der Name hilfreich :)

Gutfrager156  25.04.2016, 14:18
@61Drake61

Für Android den "Android-Tacho" zum Beispiel. Gibt aber noch genügend andere Apps.

"Meint ihr wenn ich angehalten werden sollte wäre es ein Problem?"

Ja! Die Zulassung ist kraft Gesetzes bereits  erloschen,


migebuff  25.04.2016, 16:51

Kannst du dieses Gesetz zitieren, das zum Erlöschen der Zulassung des zulassungsfreien Fahrzeugs führt?

kreuzkampus  25.04.2016, 17:10
@migebuff

Schau selbst in der Kfz-Zulassungsordnung nach, was los ist, wenn Änderungen ohne TÜV-Abnahme vorgenommen werden. Das solltest Du übrigens in der Fahrschule gelernt haben.

migebuff  25.04.2016, 18:41
@kreuzkampus

Klasse Rechtsgrundlage, muss man schon sagen.

In die FVZ schauen? Kein Problem:

§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

1.folgende Kraftfahrzeugarten:

zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder

Stellt sich nur die Frage - welche Zulassung erlischt denn nun, wenn sein geschwindigkeitsreduziertes zweirädriges Kleinkraftrad keine Zulassung benötigt?

Oder sollen wir vielleicht lieber mal in die StVZO schauen und statt über irgendeine angebliche "Zulassung" lieber über das Thema Betriebserlaubnis sprechen? Das ist hier schließlich das Einzige, was erlöschen könnte.

Und ums vorweg zu nehmen: DIe Änderung von KKR bis 25 km/h in KKR bis 45 km/h ist keine Änderung der Fahrzeugart, beides L1e. Punkt 2 fällt ebenfalls raus, eine Gefährung ist nicht nachgewiesen, bleibt noch die dritte Möglichtkeit, Verschlechterung Abgas/Geräuschverhalten - wenn hier nur eine Änderung der Übersetzung vorliegt, trifft auch das nicht zu -> §19 Abs 2 StVZO.