Roller Kraftfahrstraße?

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Auf Kraftfahrstraßen (Verkehrszeichen 331.1) gilt für PKW und Motorräder grundsätzlich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Örtliche Geschwindigkeitbegrenzungen sind natürlich immer möglich und abhängig vom Ausbau. Um eine solche Straße zu nutzen, muss das Fahrzeug eine bauartliche Höchstgescwindigkeit mehr als 60 km/h aufweisen.