Roller Kraftfahrstraße?
Darf ich mit meinem 45km/h Roller INNERORTS auf Kraftfahrstraßen?
Dort gilt ja 50kmh Höchstgeschwindigkeit
1 Antwort
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Auf Kraftfahrstraßen (Verkehrszeichen 331.1) gilt für PKW und Motorräder grundsätzlich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Örtliche Geschwindigkeitbegrenzungen sind natürlich immer möglich und abhängig vom Ausbau. Um eine solche Straße zu nutzen, muss das Fahrzeug eine bauartliche Höchstgescwindigkeit mehr als 60 km/h aufweisen.