Roller fahren mit autoführerschein nach Probezeit?

2 Antworten

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM, siehe §6 Abs 3 Nr 4 FeV.

Du besitzt eine Fahrerlaubnis der Klasse B, wenn auch mit Auflagen.

Du bist somit berechtigt, Fahrzeuge der Klasse AM zu führen. Die Probezeit ist dabei völlig uninteressant.

nein,50 ccm darfst du sofort mit der rosa Bescheinigung fahren...mehr aber natürlich nicht,dafür bräuchtest du nen anderen fs