Roller fährt 65 anstat 45?

4 Antworten

  1. Fahren ohne Betriebserlaubnis
  2. Fahren ohne Führerschein

Zu 1:

Das ist eine Ordnungswidrigkeit die Bußgeld kostet, bei Gefährdung anderer aber auch Punkte in Flensburg bringen kann.

Zu 2:

Das bringt auf jeden Fall Punkte in Flensburg (ggf genug um dich den Führerschein zu Kosten) sowie ein deutlich höheres Bußgeld.

Für Dich auf jeden Fall fahren ohne Führerschein, ggf auch ohne Versicherungsschutz wenn es als 45km/h zugelassen ist.


Emresa 
Fragesteller
 22.03.2024, 22:00

und was hat das für folgen für mein vatr und mich

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kris73  22.03.2024, 22:03
@Emresa

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 21 Abs. 1 sieht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten vor. Dabei spielt es keine Rolle, mit welchem Fahrzeug die Person am Steuer den Verkehrsverstoß begeht.
quelle: https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/fahren-ohne-fuehrerschein/#:~:text=Das%20Stra%C3%9Fenverkehrsgesetz%20(StVG)%20%C2%A7%2021,am%20Steuer%20den%20Verkehrsversto%C3%9F%20begeht.

Laut § 6 PflVG drohen bei Fahren ohne Versicherungsschutz folgende Strafen: Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen (ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft inklusive Eintrag ins Führungszeugnis) Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Quelle: https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/fahren-ohne-versicherungsschutz/#:~:text=Laut%20%C2%A7%206%20PflVG%20drohen,von%20bis%20zu%20einem%20Jahr

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Lappen weg- um die 1000e Strafe und Roller bye bye..

Roller fährt 65 anstatt 45?

Messe einfach nach, hier wird es keiner wissen. Dabei nicht auf den meist voreilenden Tacho verlassen.

...ich 16 habe ein Führerschein AM mit dem ich 45 km/h fahren darf...

Das wird oft behauptet, aber deswegen stimmt es noch lange nicht. Mit dem AM darf man nämlich auch 50 km/h plus 10 % Toleranz (also 55 km/h, bis Baujahr 31.12.2001) oder 60 km/h (bis 28.02.1992) fahren.

Problem: Das bedeutet nicht, dass man das auch mit einem maximal 45 km/h schnellen Roller (Baujahr ab 01.01.2002) darf. Das bedeutet: Das gleiche Modell, welches mit Baujahr 31.12.2001 noch legal 55 km/h fahren darf, ist mit Baujahr 01.01.2002 plötzlich illegal.

Woher ich das weiß:Recherche

Lachenpur  26.04.2024, 11:27

Komplett korrekt

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