Risse in der Wand, wer zahlt?

3 Antworten

Hi Nicole,

Nein das ist nicht zulässig.

Die Wohnung hat Mängel (Risse) diese sind Vermitersache, da sie vor dem Einzug bestanden haben und bemängelt wurden.

Der Vermieter ist für die Beseitigungskosten zuständig und nicht der Mieter.

Die Schäden wurden nicht von dir verursacht und auch nicht beeinflußt.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Erfahrung in und ums Haus
Von Experte Gerhart bestätigt

Für die Beseitigung von Bauwerkschäden ist der Vermieter zuständig.

Zahlt bloß nichts!

Maßgeblich ist, ob die Mängel dem Mieter bereits bei Vertragsschluss bekannt waren?

Vermutlich handelt es sich um sog. Setz-Risse. Eigentlich sollte der Eigentümer ein Interesse an einer Instandsetzung seiner Immobilie haben.

Der Mieter hat den Schaden nicht verursacht und kann selbstverständlich nicht für das unternehmerische Risiko des Vermieters haftbar gemacht werden.

Waren die Risse bereits bei Vertragsschluss bekannt, können dieser später nicht mehr als Sachmangel gelten gemacht werden.