Risse in der Wand, wer zahlt?

2 Antworten

Hi Nicole,

Nein das ist nicht zulässig.

Die Wohnung hat Mängel (Risse) diese sind Vermitersache, da sie vor dem Einzug bestanden haben und bemängelt wurden.

Der Vermieter ist für die Beseitigungskosten zuständig und nicht der Mieter.

Die Schäden wurden nicht von dir verursacht und auch nicht beeinflußt.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Erfahrung in und ums Haus
Von Experte Gerhart bestätigt

Für die Beseitigung von Bauwerkschäden ist der Vermieter zuständig.

Zahlt bloß nichts!