Richterlich vorgenommen wegen Blitzer?

2 Antworten

Natürlich wird der Richter dich mit dem Foto vergleichen. Außerdem wird er ggf. Zeugen befragen, sonstige Beweismittel sichten und im Falle eines Falles auch Gutachten o.ä. anfordern.

Wenn der Richter zu dem Schluss kommt, dass du den Verstoß begangen hast, wird er dich entsprechend verurteilen. Das eigentliche Bußgeld bleibt dabei in der Regel unverändert. Allerdings erhöhen sich die Verfahrenskosten. Statt 28,50€ sind es dann mindestens 57€. Dazu kommen evtl. noch Fahrtkosten der Zeugen oder ggf. Gutachterkosten. Gerade Letztere können sehr teuer werden.


OtakuMiki 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 18:01

Was beurteilt so ein Gutachter hierbei. Ich meine auf dem Bild was ich bekommen habe ist nichts zu sehen nur die Augen etwas und das war’s, weil das Bild jemand mit einem Motorrad Helm ist

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AntonAntonsen  03.08.2024, 18:03
@OtakuMiki

Gutachter kommen sicherlich nicht für einen Fotovergleich zum Einsatz. Eher, wenn es z.B. darum geht, den technischen Zustand eines Autos zu beurteilen. Kann auch noch viele andere Fälle geben, aber wie gesagt, sicherlich nicht für einen Fotovergleich bei einer Ordnungswidrigkeit.

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OtakuMiki 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 18:32
@AntonAntonsen

Du hattest einen Gutachter erwähnt deshalb hab ich mich das gefragt

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Ein Vergleich mit dem Foto ist üblich.

Wenn der Richter dann ein Urteil fällt können folgende Strafen drohen, von Geldstrafe bis Fahrverbot und Punkte in Flensburg ist alles dabei.

Was genau dabei rauskommt kann ich unmöglich voraussagen.

Liebe Grüße 🌞