Rezeptverordnung im Dezember (mit Befreiung), Behandlung erst im Januar (ohne Befreiung), muss ich jetzt im Januar trotzdem Zuzahlung leisten?
Wie gesagt meine Verordnung wurde noch im Dezember ausgestellt,da hat meine Physio aber dann Urlaub gemacht,ergo hatte ich erst wieder im Januar Termine bekommen. Im Dezember hatte ich aber noch die Befreiung und das steht auch auf dem Rezept. Muss ich jetzt trotzdem die Zuzahlung für Januar leisten? Irgendwie leuchtet mir das nicht ein,weil mir nicht gesagt wurde das ich das beachten sollte. Ich kann ja eigentlich nichts dafür dass ich im Dezember keine Termine mehr bekommen habe,oder? Ist das dann egal? Fände ich ein bisschen unfair eigentlich....wer weiß da richtig bescheid?
3 Antworten
Entscheidend ist das Datum der Leistungserbringung, nicht der Verschreibung.
WARUM beantragst du keine Verlängerung der Befreiung? Die wird eh immer nur für ein Kalenderjahr ausgestellt, muss man also jährlich neu beantragen.
Die kannst Du immer weiter beantragen, sofern sich an Deiner Situation nichts großartig ändert. Wenn Du chronisch krank bist, ist das eh das Beste. Ich zahle 1% meines Bruttojahreseinkommens im Dezember und bekomme nach ein paar Tagen den Befreiungsausweis, der ab 01.01. gültig ist. Somit entsteht keine Lücke.
Dein Physio hat da keinen Einfluß darauf. Mal abgesehnn davon arbeitest du so schon deinen Eigenanteil für 2022 ab und kannst schneller eine neue Befreiung beantragen.
Ich wusste nicht dass das möglich wäre. Wenn das nur für ein Jahr gilt,dann nützt es mir doch nix,oder hab ich das jetzt falsch gelesen?