Negativbescheinigung AgenturfürArbeit?

2 Antworten

Solltest du einen Bescheid erhalten haben, dann ist darin doch sicher eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, bist du damit nicht einverstanden, dann legst du einen schriftlichen Widerspruch ein.

Du solltest dann unabhängig davon ganz schnell einen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter stellen, diesen und benötigte Anlagen findest du zum ausdrucken im Internet, die Kontoauszüge der letzten 3 Monate in Kopie nicht vergessen.

Also selbst wenn dir dann andere Leistungen zustehen würden, solltest du diesen ALG - 2 Antrag stellen, nicht das dir dann Gelder verloren gehen würden.

Wenn du dann alleinerziehend sein würdest bzw. jetzt alleine leben würdest, stünden dir beim ALG - 2 bis zur Geburt ab 2021 min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu + davon 17 % Mehrbedarf + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete zu.

Ab der Geburt würden dann die 17 % entfallen, dafür kämen dann 36 % von 446 € Regelbedarf an Alleinerziehenden Mehrbedarf dazu, deinem Kind stünden dann 283 € Regelbedarf zu, die KDU - würde dann durch 2 Personen geteilt.

Du müsstest Elterngeld + Kindergeld + Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt beantragen und das würde dann entsprechend auf euren Gesamtbedarf unter Berücksichtigung von evtl. Freibeträgen und absetzbaren Pauschalen angerechnet.

Sofern deine Beschäftigung sozialversicherungspflichtig und kein Minijob war, ist das Unsinn. Das würde dir auch das JC sagen. Da du grds. berechtigt bist Alg zu beziehen, würde dich das JC ohnehin auffordern bei dem vorrangig zuständigen Leistungsträger (SGB III, Agentur f. Arbeit) vorzusprechen und den Antrag zu stellen. Du stellst den Antrag und man soll dir das was du hier schreibst in einem schriftlichen Ablehnungsbescheid mitteilen. Das wird niemand tun.