Retoure?

5 Antworten

Haettest halt die Ruecksendefristen einhalten muessen. Nun ist es zu spaet und du musst die Ware bezahlen. Was immer es ist, versuche es zu verkaufen.


KleinerRabe100 
Beitragsersteller
 11.03.2024, 08:04

Danke muss ich dann wohl

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Wann wurde es geliefert und wann wurde die Retoure bei der Post abgegeben?


KleinerRabe100 
Beitragsersteller
 11.03.2024, 07:59

4 Tage zu spät habe ich es abgegeben

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es12ch  11.03.2024, 08:02
@KleinerRabe100

Dann wirst du es wohl zahlen müssen, wenn du die (2 wöchige) Frist überschritten hast.

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Wenn du deinen Widerruf rechtzeitig abgesendet hast dann gilt das als rechtzeitig. Ansonsten nicht, dann war es zu spät.

Es muss aber natürlich eine ordentliche Widerrufsbelehrung seitens des Verkäufers erfolgt sein damit die frist zu laufen beginnt, aber davon würde ich bei einem größerem Unternehmen wie Otto mal ausgehen.


KleinerRabe100 
Beitragsersteller
 11.03.2024, 08:33

Ich habe es rechtzeitig angekündigt. Aber leider zusätzlich versendet

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Destranix  11.03.2024, 08:33
@KleinerRabe100

Die Ankündigung reicht aus wenn daraus klar der Widerruf hervorgeht.

Eine verspätete Versendung wäre extra zu betrachten (z.B. Schadensersatz wenn du in Verzug warst und dadurch Schaden entstanden ist).

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KleinerRabe100 
Beitragsersteller
 11.03.2024, 08:43

Kann ich dann noch dahin schreiben? Das ich die Ware wiederrufe? Also das ich das ja rechtzeitig eingereicht habe.?

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Destranix  11.03.2024, 08:45
@KleinerRabe100

Würde ich so machen. Denen sagen, dass du den Widerruf rechtzeitig eingereicht hast und wenn möglich den Nachweis gleich mitschicken.

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Wenn du die 14 Tage Rückgaberecht nicht eingehalten hast, bekommst du dein Geld nicht wieder. Lass es dir zurückschicken und verkaufs auf ebay oder Kleinanzeigen oder sowas.


KleinerRabe100 
Beitragsersteller
 11.03.2024, 08:40

Ja mach ich dann wahrscheinlich

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a) Hast du rechtzeitig abgesendet?

b) Hast du den Einlieferungsbeleg?

c) Besteht die Möglichkeit das diese "Terminware" in Verwendung kam?

Wenn du alles zu deinen Gunsten beantworten kannst bitte begründet um Überprüfung der Entscheidung


KleinerRabe100 
Beitragsersteller
 11.03.2024, 08:35

Also habe es rechtzeitig angekündigt also die 30 Tage. Habe ich eingehalten. Die Retoure habe ich nur zuspät abgeschickt.

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Ursusmaritimus  11.03.2024, 08:42
@KleinerRabe100

Nun gerade bei einer solchen Terminware ergibt das schon "ein Geschmäckle" und auch ich würde als Entscheidungsträger deine Bestell und Retourhistorie genauer betrachten.

Das hat mir meine Frau schon aus dem letzten Jahrtausend erzählt ( Studienjob in der Retoure) das gerade Terminware wie Abendkleider, Cocktailware, Faschingskleidung etc. mit abgeschnittenen Sicherheitslabeln und zum Teil mit Schweißflecken und anderen besonderen Merkmalen zurück kam.

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