Reparatur durch Handwerker?
Hallo,
Ich habe folgende Frage:
Darf ein Handwerker zwei Mal eine Rechnung ausstellen, für etwas, was ich schon einmal an ihn bezahlt habe (ca. 800 Euro) aber der Schaden nie wirklich behoben wurde?
2019 hatte ich ein Leck an unserem Dach am Kamin entdeckt, wo Wasser reingetropft ist.
Anschließend war der Handwerker da, der den Schornstein am Sockelverblecht hat.
Leider ist danach trotzdem immer wieder Wasser reingetropft. Dann war er ca 2021 wieder da, hat Schaumstoff zur Wasserableitung hin gemacht. Hat aber auch nicht funktioniert.
Mal war es dicht, dann hat es wieder getropft.
Vor 2 Wochen war er wieder da für ca 3 Stunden mit Hebebühne usw. Seit dem ist das Dach dicht.
Jetzt trudeln eine neue Rechnung über 1100 Euro ein :-(
Darf er für die gleiche Baustelle, der er bisher selbst nicht geschafft hat zu reparieren nochmal eine Rechnung stellen und gar in der Höhe? Für etwas, was ich eigentlich schon bezahlt habe?
Danke für eure Hilfe.
4 Antworten
Ich denke, das ist ein Fall für Deine Rechtsschutzversicherung und einen Anwalt, evtl. sogar einen Gutachter. Freiwillig rückt der Handwerker nix wieder raus.
2019 hatte ich ein Leck an unserem Dach am Kamin entdeckt,
Dann war er ca 2021 wieder da
Vor 2 Wochen war er wieder da
Schaden wurde behoben und in Rechnung gestellt
wäre es dir lieber gewesen, er hätte ein Gerüst aufstellen lassen, wäre wahrscheinlich teurer geworden
in 5 Jahren können lockerleicht neue Schäden entstehen
Er darf durchaus weiteres Geld berechnen, wenn andere Arbeiten ausgeführt werden.
Andernfalls müßten Sachverständige beurteilen, ob beim ersten Auftrag Fehler gemacht wurden.
Beim Bau gibt es doch immer 2 Jahre Gewähr auf die Ausführung.