Dürfen Inklusionskinder sitzen bleiben (NRW)?
Wenn ein Inklusionsschüler z.B. die erforderlichen Leistungen überhaupt nicht bringt und trotz Förderung total im Unterrichtsstoff hinterherhengt darf man ihn als Lehrer/Schule dann eine 5 oder 6 geben und ihn eventuell auch sitzen bleiben lassen? Oder MUSS man ihn weiterkommen lassen?
1 Antwort
Es kommt darauf an, ob der Schüler zielgleich oder zieldifferent unterrichtet wird.
Ein geistig behinderter Schüler kann nicht sitzenbleiben.
Bei anderen Behinderung kann man sitzenbleiben, wenn man zielgleich unterrichtet wird.