Reinigungskraft als "Sachbezug" vom Arbeitgeber möglich?
Putzkraft und Mitarbeiter sind bei demselben Arbeitgeber beschäftigt.
Ist es grundsätzlich möglich, dass der Arbeitgeber zur Motivation und Unternehmensbindung des Mitarbeiters, die Putzkraft auch den Haushalt des Mitarbeiters putzen lässt?
Handelt es sich dann dabei um einen "Sachbezug"?
Für den Fall, dass es sich um einen Sachbezug handelt: Gibt es steuer- und beitragsfreie Pauschalen, die greifen oder ist der Gesamtbetrag als "geldwerter Vorteil" beitrags- und steuerpflichtig?
1 Antwort
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitgeber
Auch Dienstleistungen dürften unter Sachbezüge fallen.
Es soll ein bekannter Sternekoch für sich selbst daheim so praktiziert haben und wurde dabei beim Finanzamt angeschwärzt, da er die Versteuerung vergessen hatte.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB