Reicht es beim Roller fahren Kopien von den Fahrzeugpapieren mitzuführen?
Reicht das bei 50ccm oder muss es die „Originale“ Zulassung sein?
5 Antworten
Niemals die Originale, immer eine Kopie!
Wenn das Original warum auch immer wegkommt, hast du ein Problem oder die Papiere werden mit dem Roller gestohlen, dann hast du nichts mehr in der Hand.
Kopiere das Original, nimm nur zum Fahren die Kopie mit und schließe das Original weg (bspw Tresor zuhause oder verstecke es).
Nur bei Diebstahl benutzen oder dort wo es benötigt wird (aber nicht beim Fahren)
Nein, eine Kopie reicht nicht aus.
Im Zweifel ist eine Kopie zwar besser als garnichts aber der §11,6 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) schreibt vor, das Original mitzuführen.
Original
Eine Kopie könnte eine Urkundenfälschung sein und muss von der Polizei nicht anerkannt werden.
Verpacke die Fahrzeugpapiere sicher. Und bewahre sie nicht im parkenden Roller auf.
Es muß das Original sein. Im Zweifel ist eine Kopie aber immer noch bessere als Nichts.
Kopien sind nicht zulässig. 20€ und Nachreichen der Originale.