Reicht eine telefonische Terminabsage?
Hi ich hätte am 17.9. 2020 ein Arzttermin
Auf dem Terminzettel steht nun Wenn man den Termin nicht wahrnehmen kann wird gebeten mindestens 24 Stunden vorher Bescheid zu geben wenn man das nicht tut wird eine Ausfallgebühr fällig.
Nun hab ich die Praxis angerufen und mitgeteilt das ich den Termin nicht wahrnehmen kann, ich denke das ist zeitig genug es ginge nur um eine Vorsorgeuntersuchung.
Wie sagt man denn Rechtlich gesehen so ein Termin ab reicht es da Telefonisch um auf sicherer Seite zu sein ?
5 Antworten
ich denke das ist rechtzeitig, mach dir aber eine Notiz wann du mit wem gesprochen und abgesagt hast- falls doch eine Rechnung kommt.
Gibt es da keine eindeutige Rechtslage wie man sich als Patient in dem fall verhalten soll ?
Denn worin wird den unterschieden zu ein " festen termin"
ja es geht ja nur da drum, dass du ansonsten der Praxis Kosten verursachst wenn du so spät anruft.
Wenn du nun einfach absagst, nehmen die dich einfach ausm Terminkalender, es finden sich genug Patienten die deinen freien Termin noch wahrnehmen wollen.
da bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Dein Termin bedeutet keinen Ausfall, da er sofort an einen anderen Patienten weiter gegeben werden kann.
es gibt da keine eindeutige Rechtslage. Du kannst aber auf alle Fälle den Termin ja noch schriftlich absagen
https://www.recht-finanzen.de/faq/5721-muster-fuer-eine-schriftliche-terminabsage
Ja, telefonisch reicht.
Das ist eben die Frage es gibt keine eindeutige Rechtslage
Klar, reicht.
Wie wird denn unterscheiden zu festen Terminen?
Denn die sollten doch möglichst schriftlich abgesagt werden um was belegen zu können