Reicht ein abgekürtzter Vorname, bei einer Unterschrift?
Ich habe gelesen, dass, damit eine Unterschrift rechtsgültig ist, diese nur den Nachnamen beinhaltet muss.
Ich möchte aber zur zusätzlich Abgrenzung, von z.b Familien Mitglieder, mein Vorname, in Form eines Buchstaben, mit einfließen lassen ist eine Unterschrift der Form: M. Mustermann zulässig für offiziellen Dokumente (Amtliche Dinge wie Briefwahl Anträge etc.)?
Danke für alle Antworten:)
2 Antworten
Wikipedia:
Der Personenname muss als Name erkennbar sein, mindestens müssen Andeutungen von Buchstaben zu erkennen sein, sonst fehlt es am Merkmal einer Schrift. Schrift sind alle Zeichen, die dazu bestimmt sind, einen beliebigen Gedankeninhalt für andere lesbar zu machen. Dabei ist die vollständige Lesbarkeit einer Unterschrift jedoch nicht erforderlich. Die Unterschrift muss bei Unleserlichkeit wenigstens einen individuellen Charakter aufweisen. Das Schriftzeichen muss einzelne individuelle Merkmale enthalten. Nicht rechtswirksam sind senkrechte oder schräg nach oben oder unten gezogene Striche, Wellenlinien oder gekrümmte Linien. Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein die Identität des Unterschreibenden hinreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der einmalig ist, entsprechend charakteristische Merkmale aufweist und sich als Wiedergabe eines Namens darstellt. Die Lesbarkeit des Vornamens allein genügt nicht, wenn der Familienname in der Unterschrift völlig fehlt.
Also: Ja!
Ja, das kannst du so machen.
Der Vorname muss bei einer Unterschrift überhaupt nicht dabei sein. Die Unterschrift muss nicht einmal richtig lesbar sein, man muss nur andeutungsweise Buchstaben erkennen.