Unterschrift mit vollen Vorname?

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Wenn das verlangt wird, steht es da. Etwaso: Unterschrift, sämtliche Vornamen".

Meist auf amtlichen Papieren, immer bei Gericht und beim Notar.

Ansonsten ist es nicht erfordelich.

Das kommt auf das Dokument drauf an, welches du unterschreibst. Amtliche Geschichten müssen immer mit Vor-und Nachnamen unterschrieben werden.


brennspiritus  10.02.2020, 15:35

Nein, muss es nicht. Der BGH hat eindeutig dazu entschieden

auf offiziellen sachen voller name glaub ich

Kommt drauf an, was Du unterschreibst. Bei Dokumenten (Perso, Bankkarte... )brauchst Du den vollen Namen.