Muss bei der Unterschrift der nachmame dabei sein?

9 Antworten

Unter­schrift muss den Famili­ennamen enthalten

Die Unter­schrift gilt als eindeutige Willens­be­kundung des Unter­zeich­nenden. Deshalb muss aus dem Schriftzug hervor­gehen, von wem er stammt. Der Bundes­ge­richtshof hat detail­liert festgelegt, wie eine gültige Unter­schrift aussieht: Sie muss den vollen Famili­ennamen enthalten, der Vorname alleine reicht nicht aus. Bei dem Schriftzug muss es sich zudem erkennbar um die Wiedergabe eines Namens handeln. Dieser muss zwar nicht vollständig lesbar sein, es müssen aber zumindest Andeu­tungen von Schrift erkennbar sein.

aus:

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/muss-man-mit-seinem-namen-unterschreiben?full=1


farbwasser  17.03.2020, 10:07

Aber wichtig ist ja auch die Aussage: da wo der Gesetzgeber eine Unterschrift vorliegt. Bei vielen Dingen im alltäglichen Leben braucht man gesetzlich keine Unterschrift wie z.b Kaufvertrag.

apelstinus 
Beitragsersteller
 17.03.2020, 10:00

Oh, danke! Das werde ich im Hinterkopf haben... sorry, bin noch jung haha

Wenn es um ein Gemälde geht, spricht man von (Künstler-) Signatur. Dabei gibt es keine festen Regeln. Die Spanne der Möglichkeiten zeigt im Laufe der Kunstgeschichte

Eine Unterschrift kann aus allem bestehen, was Du dir ausdenken willst, solange sie immer gleich bleibt.


Wir vergleichen mit der auf dem Perso.

Passt das nicht, wird das Ansinnen zurückgewiesen.

Siehe ggf. den BGH, Zitat:

Die Unterschrift gilt als eindeutige Willensbekundung des Unterzeichnenden.

Deshalb muss aus dem Schriftzug hervorgehen, von wem er stammt.

Der Bundesgerichtshof hat detailliert festgelegt, wie eine gültige Unterschrift aussieht:

Sie muss den vollen Familiennamen enthalten, der Vorname alleine reicht nicht aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die allgemeine Rechtsauffasung sagt bei einer Unterschrift nach § 126 BGB muss der Nachname drauf sein. Vorname muss nicht.