Muss bei der Unterschrift der nachmame dabei sein?
Oder geht auch Vorname und dann der erste Buchstabe von Nachnamen?
quasi : Magnus M.
8 Antworten
Die Unterschrift gilt als eindeutige Willensbekundung des Unterzeichnenden. Deshalb muss aus dem Schriftzug hervorgehen, von wem er stammt. Der Bundesgerichtshof hat detailliert festgelegt, wie eine gültige Unterschrift aussieht: Sie muss den vollen Familiennamen enthalten, der Vorname alleine reicht nicht aus. Bei dem Schriftzug muss es sich zudem erkennbar um die Wiedergabe eines Namens handeln. Dieser muss zwar nicht vollständig lesbar sein, es müssen aber zumindest Andeutungen von Schrift erkennbar sein.
aus:
Aber wichtig ist ja auch die Aussage: da wo der Gesetzgeber eine Unterschrift vorliegt. Bei vielen Dingen im alltäglichen Leben braucht man gesetzlich keine Unterschrift wie z.b Kaufvertrag.
Oh, danke! Das werde ich im Hinterkopf haben... sorry, bin noch jung haha
Wenn es um ein Gemälde geht, spricht man von (Künstler-) Signatur. Dabei gibt es keine festen Regeln. Die Spanne der Möglichkeiten zeigt im Laufe der Kunstgeschichte
- grafisch gestaltete Monogramme (bei Dürer: https://der-fruehe-duerer.gnm.de/indexef73.html?id=33)
- unleserliche Zeichenfolgen z.B. https://www.dieschatzkisteimnetz.de/viewtopic.php?t=15312
- nur ganze Nachnamen (Picasso, evtl. mit Ortsangabe, https://www.ebay.de/itm/352842093689)
- nur Vornamen (bei van Gogh: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Vincent_van_Gogh_signature_(Vincent).svg)
- Vor- oder Nachname abgekürzt
- Pseudonyme, ausgedachte Künstlernamen (https://de.wikipedia.org/wiki/Josef_August_Untersberger)
Wir vergleichen mit der auf dem Perso.
Passt das nicht, wird das Ansinnen zurückgewiesen.
Siehe ggf. den BGH, Zitat:
Die Unterschrift gilt als eindeutige Willensbekundung des Unterzeichnenden.
Deshalb muss aus dem Schriftzug hervorgehen, von wem er stammt.
Der Bundesgerichtshof hat detailliert festgelegt, wie eine gültige Unterschrift aussieht:
Sie muss den vollen Familiennamen enthalten, der Vorname alleine reicht nicht aus.
Die allgemeine Rechtsauffasung sagt bei einer Unterschrift nach § 126 BGB muss der Nachname drauf sein. Vorname muss nicht.
Du kannst den Vornamen bei einer Unterschrift weglassen, aber nicht den Nachnamen.
Habe bis jetzt immer nur den Vornamen benutzt und den ersten Buchstaben vom Nachnamen... niemand hat je was gesagt