Regresspflicht nach Freispruch?

5 Antworten

Fordern kann eine Versicherung vieles, auch nach einer Einstellung oder Freispruch, denn es ist die zivilrechtliche Seite.

Dass es nicht weiter strafrechtlich verfolgt wird, ist jedoch eine starke Präjustiz dafür, dass es nicht unbedingt erfolgreich sein muss.

Oftmals ermangelt es auch am Tatvorsatz, der zur Verurteilung notwendig wäre, aber ein Anspruch auf Schadenersatz dennnoch unkritisch durchsetzen lässt.

Die Angaben sind schlichtweg zu knapp.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Zivilrechtlich kann das durchaus sein, wenn der Beklagte den Versicherungsfall durch Fahrlässigkeit selbst verursacht hat. Das ist dann kein Betrug, also strafrechtlich nicht zu verurteilen.

Nun ja, eine Strafanzeige durch die Versicherung ist ein gutes Mittel, um sich für eine nachfolgende Zivilklage eine gute Ausgangsposition zu sichern.

Beispiel:

Der X hat einen Defekt an der Bremsanlage seines Autos. Um Kosten eines Originalteiles zu sparen holt er sich bei einem "Schrotti" ein gebrauchtes Ersatzteil nach dem Motto, ob das Teil ok ist weiss man nicht, aber es wird schon passen und baut das Teil "fachmännisch" ein. Bei einem Unfall stellt der Gutachter fest, dass das Teil nichts taugt. Darauf versucht der X mit irgendeiner Begründung die Versicherung zu täuschen. Die zeigt ihn an. Allerdings reichen die Beweis nicht 100-prozentig aus für eine Verurteilung, er wird freigesprochen wegen des Betruges, aber es wird gutachterlich festgestellt dass der Einbau des Teiles grob fahrlässig war.

Mit diesem Urteil hat es die Versicherung viel leichter Regress zu nehmen. Soweit mir bekannt ist kann die Versicherung dann Regress bis zur Hdöhe von 5.000 Euro nehmen.

Das strafrechtliche Urteil hat für ein Zivilgericht keine formale Bindungswirkung. Das heißt grundsätzlich kann ein Zivilgericht auch anders entscheiden. Allerdings wird der Freigesprochene ja sehr wahrscheinlich das andere Urteil in den Prozess einbringen. So das die Erfolgsaussichten dann eher gering sind.

Kommt im Einzelfall natürlich immer auch darauf an, wer die Beweislast zu tragen hat.

Sprich, kann diese Versicherung dennoch vom freigesprochenen Angeklagten irgendwelche Gelder zurück fordern?

Fordern kann man viel, die Durchsetzung dürfte aber schwierig werden.

Woher ich das weiß:Recherche

Natürlich kann sie das, Strafrecht hat mit Zivilrecht nichts zu tun.


HartzRotGoldXL 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 07:18

Wenn man aber doch vom Tatvorwurf freigesprochen worden ist, dann ist man doch zu dieser Sache unschuldig und hat demzufolge nichts untechtes getan. Das wäre ja genau so, als würde ich meinen Nachbarn wegen Körperverletzung anzeigen, der wird freigesprochen und ich verlange dennoch von dem Schmerzensgeld.

0