Rechtswidriges parken verhindern?

7 Antworten

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Besorg dir Scheibenaufkleber, die nennen sich Parkaffe gibts bei Amazon und jedes mal wenn da einer Parkt klebst im 1 Sticker ans Auto


OlafausNRW  28.07.2019, 16:50

Und das ist Sachbeschädigung und kostet dich dann Geld :-)

RiddickBln  28.07.2019, 16:53
@OlafausNRW

Dann würd ich sagen hol doch die Polizei, bis sie hier erscheinen werden is die Action schon vorbei 🤟

OlafausNRW  28.07.2019, 17:35
@RiddickBln

Brauche ich nicht, ich habe eine Videoüberwachung :-)

Den Rest regelt der Anwalt ....

RiddickBln  28.07.2019, 17:37
@OlafausNRW

Kannst du ja machen nur zahlt das weder die Rechtschutz noch geht es hier um Öffentliches interesse. Wird für dich am Ende sehr Teuer

OlafausNRW  28.07.2019, 17:40
@RiddickBln

Kannst du nicht lesen ? lol

Das regelt mein Anwalt und der wird nicht von der Rechtsschutz bezahlt....

RiddickBln  28.07.2019, 17:41
@OlafausNRW

Kann ich sehr gut, schade das du es nicht bemerkt hast. Du musst ja Geld im Überfluss haben

Oubyi, UserMod Light  28.07.2019, 16:41

Dass das Sachbeschädigung ist, sollte aber klar sein.

HappyMe1984  28.07.2019, 16:48
@RiddickBln

Aber dass man ihn ohne Rückstände entfernen kann, ist keinesfalls sicher! Sonne, Regen, Kälte, Hitze - all das kann den Kleber beeinflussen und somit dafür sorgen, dass der Aufkleber eben nicht mehr abgeht. Und dann wären wir an dem Punkt, wo es tatsächlich um Sachbeschädigung geht - und im Bereich vom Auto SEHR teuer werden kann.

Wenn, dann maximal Zettel hinter die Scheibenwischer klemmen! Aber auch dabei unbedingt vorsichtig vorgehen...

RiddickBln  28.07.2019, 16:48
@RiddickBln

P.s. Ich hab für dich gegoogelt: Keine Sachbeschädigung beim Aufkleben

Laut dem Kammergericht Berlin (1999) sind Aufkleber keine Sachbeschädigung, wenn sie rückstandsfrei entfernt werden können

aber nichts mit Sach eschädigun

RiddickBln  28.07.2019, 16:52
@OlafausNRW

Ich kann ja auch jeden der mich anrempelt oder beleidigt Anzeigen und auf Schadensersatz verklagen. Wenn der Amazon mann mal ein Päckchen vor die Tür legt kann ich ihn auch verklagen. Das muss halt jeder für sich entscheiden

lennardberlin  28.07.2019, 16:55
@HappyMe1984

Die Hersteller solcher Aufkleber sind sich dieser Problematik durchaus bewusst . Ausserdem ist ja nicht so als wäre der Aufkleber über Jahre auf der Scheibe. Der wird meist schnell vom Fahrzeughalter entfernt. :)

HappyMe1984  28.07.2019, 16:58
@lennardberlin

Aber woher will man vorher wissen, ob der Hersteller sich nicht nur Gedanken darüber gemacht, sondern auch wirklich einen Kleber verwendet hat, der da funktioniert? Oder auch, dass die aktuellen Wetterbedingungen zu dem Spektrum gehören, für das der Hersteller den Kleber entwickelt hat? Es gibt X verschiedene Kleber bei solchen Aufklebern. Und nicht jeder geht von jedem Material problemlos wieder ab...

lennardberlin  28.07.2019, 17:00
@HappyMe1984

Da der Hersteller irgendwann keine Aufkleber mehr verkaufen würde wenn seine Kunden alle mit Anzeigen überzogen würden.

HappyMe1984  28.07.2019, 17:01
@lennardberlin

Niemand baut ein Business nur auf Aufklebern für falsch parkende Autos auf ;). Entsprechend würde es den Hersteller wahrscheinlich nicht weiter jucken, wenn dieses Produkt nicht mehr so oft gekauft werden würde. Und erst recht nicht, wenn der Firmensitz irgendwo im Ausland ist...

lennardberlin  28.07.2019, 17:05
@HappyMe1984

Dann müsste man dem Hersteller und auch dem Zwischenhändler unterstellen das er seine Kunden zu einer Straftat verleitet. Das es die Aufkleber immer noch zu kaufen gibt ist doch Beweis genug das es keine Sachbeschädigung ist . Ansonsten einfach mal googlen. ;)

OlafausNRW  28.07.2019, 17:39
@RiddickBln

Dann haben die wohl den § 303 des StGB nicht ganz gelesen.

Auszug:

"2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. "

Grinzz  28.07.2019, 23:28
@OlafausNRW
(...) nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend (...)

Und genau da liegt er, der Knackpunkt - auch bekannt als casus knacktus ;-)

Ein Aufkleber ist weder eine erhebliche Veränderung, noch ist sie dauerhaft. Viele Menschen kleben sich Aufkleber an ihre Autos. Musikbands, deutsche Urlaubsinseln, "Kinder an Bord" oder "Prinzessin ob Tour" fallen mir da ganz spontan ein. Die Aufkleber sind meistens nicht so groß, dass man von einer wesentlichen Veränderung sprechen könnte.

Und da er offenbar darauf ausgelegt ist, wieder entfernt zu werden, ist es auch nicht dauerhaft.

§ 303 II StGB ist vor allem für die Graffiti-Fälle geschaffen worden. Bei Veranstaltungen hilft also immer ein Hintergedanke an Graffiti-Schmierereien, um zu überlegen was erheblich und was vorübergehend ist ;-)

OlafausNRW  29.07.2019, 13:59
@Grinzz

Es geht nicht ur um das Entfernen, sondern auch um die "Verunzierung" der betreffende Sache.

Außerdem gibtes keine Rückstandsfrei zu beseitigende Aufkleber.

Grinzz  29.07.2019, 19:49
@OlafausNRW
Es geht nicht ur um das Entfernen, sondern auch um die "Verunzierung" der betreffende Sache.

Du hast den Gesetzestext doch selbst zitiert. Elementar sind zwei Punkte: "nicht nur unerheblich" und "nicht nur unerheblich". Damit es eine Sachbeschädigung ist, müssen diese erfüllt sein. Sind sie aber nicht (s.o.) Ergo: keine Sachbeschädigung!

Außerdem gibtes keine Rückstandsfrei zu beseitigende Aufkleber.

Aha... na dann...

Das Ordnungsamt ist dafür zuständig. Dort kann man sich über die Falschparker beschweren und erwirken, dass in der betroffenen Straße regelmäßig kontrolliert wird. Gegebenenfalls immer wieder und wehement nachhaken, damit es Wirkung zeigt.

Rede mal mit dem zuständigen Ordnungsamt!

Wenn der Platz nicht ausdrücklich als Parkplatz markiert ist, ist es an der Stelle dann eventuell sogar verboten, dort zu parken? Gibt ja oft diese Schilder mit "Parken innerhalb der markierten Flächen erlaubt". Damit geht dann meines Wissens automatisch ein Parkverbot außerhalb dieser Flächen einher. Und das würde wiederum bedeuten, dass es dort Tickets hageln könnte bzw. der Abschleppwagen kommt, wenn die Fahrzeuge dort jemanden behindern.

Gar nichts im Prinzip, ausser das du jedes Mal ein Foto davon machst und es ans Ordnungsamt schickst. Dann würde er jedes Mal 10 Euro zahlen müssen. also wenn es täglich vorkommt, denke ich das dem Fahrzeughalter 300 Euro im Monat dann doch auf Dauer etwas teuer würden für einen Parkplatz

eine Stelle immer beparkt, welche nicht ausdrücklich zum Parken markiert ist.

Das heißt, das Parken ist dort erlaubt?