Rechtstreit?
Person A erfindet Geschichte und schreibt ein Buch darüber und veröffentlicht dieses Buch. Person B, der aber exakt das passiert ist, was Person A im Buch geschrieben hat, behauptet Person A hätte die Lebensgeschichte von Person B geklaut. Person A hat das Ganze aber wirklich nur frei erfunden und hat absolut keinen Bezug zu Person B. Person B hat das Geschehene lediglich in einem Tagebuch niedergeschrieben, aber nie veröffentlicht.
Wer gewinnt vor Gericht? lg
Wieso genau sollte das vor Gericht gehen?
Person B zeigt Person A an.
1 Antwort
Person A, sofern Person B nicht nahmentlich erwähnt wird. Sicherhalber wird meißt noch erwähnt, Übereinstimmungen mit lebenden Personen rein zufällig sind.
Person A hätte die Lebensgeschichte von Person B geklaut.
Schon hier ist der Denkfehler. Die Lebensgeschichte selbst unterliegt ja keinem Urheberrechtsschutz.
B könnte bestenfalls eine Klarstellung von A erwirken, das es eine erfundene Geschichte ist und Übereinstimmungen mit lebenden Personen rein zufällig sind.