Rechtstreit?

Mugua  05.08.2024, 19:18

Wieso genau sollte das vor Gericht gehen?

rohvallion 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 19:19

Person B zeigt Person A an.

1 Antwort

Person A, sofern Person B nicht nahmentlich erwähnt wird. Sicherhalber wird meißt noch erwähnt, Übereinstimmungen mit lebenden Personen rein zufällig sind.

Person A hätte die Lebensgeschichte von Person B geklaut.

Schon hier ist der Denkfehler. Die Lebensgeschichte selbst unterliegt ja keinem Urheberrechtsschutz.

B könnte bestenfalls eine Klarstellung von A erwirken, das es eine erfundene Geschichte ist und Übereinstimmungen mit lebenden Personen rein zufällig sind.

Woher ich das weiß:Recherche