Rechtslage durch Einnahmen vom Nägelmachen?

5 Antworten

Hallo Melodie,

schön, dass du dir vorher Gedanken machst und nicht erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist!

Wenn du ein paar Dinge berücksichtigst, kannst du dir von Anfang an möglichen Ärger ersparen.

Der Hinweis auf gesetzliche Bestimmungen, wonach bereits die Gewinnerzielungsabsicht reicht, um als Gewerbetreibender durch das Finanzamt eingestuft zu werden ist grundsätzlich richtig.

Allerdings unterscheidet der Gesetzgeber auch, ob es sich um Liebhaberei oder oder die dauerhafte Absicht der Gewinnerzielung handelt.

Als Liebhaberei ist die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen zu verstehen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Die Tätigkeit dient damit nicht primär der Erzielung von positiven Einkünften, sondern wird aus persönlichen Gründen oder aufgrund persönlicher Neigungen vom Steuerpflichtigen betrieben.

Liebhaberei

Was darunter zu verstehen ist, kannst du hier einmal ansehen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei

Tipp: Obwohl der Erfolg für sich spricht, solltest du nach Möglichkeit versuchen das Ganze als gelegentliche Tätigkeit zu bezeichnen.

Folgende Aussagen sind eher Indizien für eine gewerbliche Tätigkeit:

  • Zu Beginn habe ich dafür nichts genommen weil es für mich eher ein Freundschaftsdienst ist, aber es wird immer und immer mehr.
  • Mittlerweile bin ich an dem Punkt das ich regelmäßig die Materialien nachbestellen muss
  • und die Leute die zu mir kommen wollen mir dann natürlich Geld dafür geben.

Rechtlich gesehen bietest du so eine Dienstleistung an!

Wenn immer und immer mehr "Kunden" deine Dienste gegen Geld in Anspruch nehmen, muss du immer und immer mehr Zeit zur Ausübung investieren.

Wenn du regelmäßig Materialien bestellst, die du gegen Geld verarbeitest, ist dies auch bereits grenzwertig.

Dann beginnt nämlich die Kalkulation - du möchtest ja nicht drauf zahlen.

die Leute die zu mir kommen wollen mir dann natürlich Geld dafür geben.

Wollen oder müssen sie?

Ist es jedem selbst überlassen, ob und was bezahlt wird, oder bietest du bestimmte Lackierungen zu einem Fest- bzw. Pauschalpreis an?

Optimal wäre, wenn sich deine "Kundinnen" das Material selbst besorgen und mitbringen würden.

Gut wäre auch, wenn du die Vergütung individuell verhandeln würdest. Offiziell wenigstens.

ich weiß ja nicht ab wann mir da jemand aufs Dach steigen kann und ich will nichts blödes machen.

In den meisten Fällen sind es verärgerte Leute, die Anzeige beim Finanzamt stellen.

Das ist bei Friseurinnen nicht anders als bei Malern, die am Wochenende ein paar Euro verdienen oder in der Kneipe Kellnern.

Geld verdienen ist nicht verboten. 450,- EUR im Monat sind sogar steuerfrei.

Das Finanzamt will einfach nur wissen, wer wie viel verdient.

Um welche Beträge geht es hier denn überhaupt?

Kannst du mal so ungefähr beschreiben, was du im Monat umsetzt und was davon tatsächlich als Gewinn übrig bleibt?

Tipp:

Handelt es sich nicht um eine Liebhaberei, müsstest du z.B. gesetzliche Bestimmungen berücksichtigen.

Hierzu gehört z.B. eine Einverständniserklärung der Eltern von Minderjährigen.

Die könnte in etwa so aussehen:

file:///tmp/mozilla_hansmoser0/Ausdrucken,%20ausf%C3%BCllen%20und%20mitbringen!.pdf

Wenn du den Umfang deines Hobby etwas detaillierter beschreibst, kann ich dir sagen, ob und was du machen kannst, um auf der sicheren Seite zu sein.

Die Finanzämter bewerten auf Anfrage auch Tätigkeiten nach Liebhaberei und Business.

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Jetzt zu meiner Frage. Wie sieht es mit der Rechtslage aus wenn ich darüber Einnahmen erziele?

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Fundiertes kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Nur ein Beispiel:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Wenn Du minderjährig sein solltest, dann brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts:

https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)


Melodie93 
Beitragsersteller
 20.08.2020, 20:41

Naja ich habe nicht wirklich eine Gewinnerzielungsabsicht. Ich möchte nur die Materialmehrkosten damit abdecken. Ich habe auch kein Zertifikat dazu und könnte deshalb nicht mal ein Gewerbe führen.

NoName08154711  20.08.2020, 20:44
@Melodie93

Du erbringst eine Dienstleistung und erzielst Einnahmen, also musst Du ein Gewerbe anmelden, und zwar ohne wenn und aber.

Du kannst natürlich auch warten, bis Dir eine Anzeige wegen Schwarzarbeit ins Haus flattert, Deine Entscheidung.

Trinity72  23.08.2020, 11:15
@Melodie93

Für eine Gewerbeanmeldung braucht man leider keinerlei Nachweis erbringen, dass man über Fachwissen verfügt. Nageldesigner ist kein anerkannter Beruf und ein Zertifikat ist letztlich auch nur eine Teilnahmebestätigung u sagt nichts darüber aus wieviel Fachkompetenz jemand tatsächlich erlangt hat.

Theoretisch kann man sich also ein Starter Set kaufen, ein Gewerbe anmelden und direkt an Kunden rumexperimentieren.

Ohne jegliches Fachwissen ist es nämlich leider nichts anderes. Und schlechte Nageldesigner, die sich ihrer Verantwortung anscheinend nicht bewusst sind gibt es Haufenweise.

Ich möchte hier mal auf den Aspekt eingehen das du das Ganze ja sicherlich Zuhause betreibst.

Wenn Du das offiziell im Rahmen einer Selbstständigkeit von Zuhause aus betreiben wollen würdest dann braucht es dafür die Zustimmung des Vermieters.

Wenn du in einem reinen Wohngebiet wohnst muss theoretisch eine Nutzungsänderung beim Bauamt vom Vermieter/Wohnungseigetümer beantragt werden. Das dürfte einen Kostenfaktor darstellen.

Auch bei einer Gewerbeanmeldung musst du aufpassen was du anmeldest. Begriffe wie "Nagelstudio" o "Homestudio" haben meist zur Folge das Extra- Auflagen wie Kundenparkplätze, sep. WC, Notausgänge oder auch strengere Hygieneanforderungen gefordert werden.

In einigen Bundesländern muss mindestens ein separater Raum existieren. Also bisschen nageln am Küchentisch ist da nicht mehr drin.

Und Dinge wie Deine Krankenversicherung musst du ebenfalls individuell klären, denn die dulden auch nur bis zu einer gewissen Summe einen Hinzuverdienst.

Die DSGVO ist auch ein Thema für sich.

Mein Rat.... mach es ganz und dann aber auch richtig. Lerne es von der Pike auf und schaff dir dann auch entsprechendes Equipment an. Insbesondere eine Staubabsaugung denn Feinstaub ist gesundheitsschädlich. Und ich meine keine auf dem Tisch Absaugung mit Beuteln gür 20-40€ die nix taugen.

Oder belasse es dabei nur ein paar wenigen engen Freunden die Nägel 1 mal im Monat zu machen und stelle eine Spendendose auf wo die Freunde selbst entscheiden was sie hineinwerfen.

Generell mach Dir bitte klar das Du die Verantwortung für deine Handlungen trägst. Ohne fundiertes Fachwissen an anderen rumzuexperimentieren mit scharfen Geräten, Chemikalien womöglich auch ohne Staubabsaugung ist verantwortungslos und gefährlich.

Selbst Freunde können im Zweifelsfalle zu Feinden werden wenn Verletzungen, Infektion, Allergien o.ä. auftreten und sie in Dir die Schuldige sehen.

Also überlege Dir gut wo du hinwillst.

LG Trinity

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ist doch nichts dabei ein Gewerbe anzumelden. Am Jahresende reichst du eine Einnahme-Überschuß Berechnung ein. Das geht über ein Formular bei Elster.

Alle Einnahmen zusammen rechnen und alle Ausgaben rechnest du dagegen. Den Nagellack, den Kaffee, das Klopapier, Telefonkosten, Internetanschluß, das Arbeitszimmer und was nicht alles notwendig sein kann. Keine Ahnung wie du vorgehst.

Falls du Verluste aus dem Gewerbe hast, werden diese noch auf deine anderen Einkommen angerechnet. Gewinne natürlich ebenfalls.

Frage bei deiner Privathaftpflichtversicherung nach, ob ein Nebengewerbe eingeschlossen ist und in welcher Höhe dein Gewinn sein darf. Meistens ist eine Summe um 10000€ Gewinn beitragsfrei eingeschlossen.

Falls das nicht der Fall ist, frag einen Versicherungsmakler und wechsle ggf. den Tarif oder die Gesellschaft. Dann kannst du sicher sein, daß du nicht auf eventuellen Schäden sitzen bleibst.

Wenn du es nur für Freunde machst und nicht bewirbst ist das keine Arbeut sondern ein Hobby


NoName08154711  20.08.2020, 20:46

Übernimmst Du auch die Verantwortwortung für Deine gefährlichen Ratschläge?

DollLover  20.08.2020, 20:47
@NoName08154711

Das ist hier ein freier Meinungsaustausch ohne nötige Qualifikation. Einfach aus Lebenserfahrung.

NoName08154711  20.08.2020, 20:51
@DollLover
...ohne nötige Qualifikation.

Stimmt auffallend und kann den Fragesteller in Teufels Küche bringen.

DollLover  20.08.2020, 20:53
@NoName08154711

Wie kommst du darauf? Ich schreibe wie ich agieren würde oder bereits agiert habe in solcher Situation. Dafür ist dieses Forum. Das ist hier nicht Frag einen Anwalt etc.

Melodie93 
Beitragsersteller
 20.08.2020, 20:43

Und bis wohin zählt es als Hobby. Momentan kommen 2-4 Leute die Woche. Mal mehr und mal weniger

DollLover  20.08.2020, 20:44
@Melodie93

Nicht auf Facebook etc Werbung machen. Wenn es sich nur im Freundeskreis rumspricht ist es nicht gewerblich